Bundestag. Vermutlich noch vor der Sommerpause 2026 entscheidet der Bundestag über die Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie (BT-Drucksache 21/3942). Als jemand, der sich täglich für die Pressefreiheit einsetzt, sehe ich den vorliegenden Regierungsentwurf als inakzeptabel an: Er greift in seiner jetzigen Form zu kurz, um Journalist:innen, Blogger:innen und Aktivisten effektiv vor strategischer Einschüchterung zu schützen. Das Gesetz droht, die großen Lücken in unserem Schutzsystem zu ignorieren: Die überwältigende Mehrheit der Einschüchterungsversuche findet heute weit abseits der Gerichtssäle statt – durch aggressive Abmahnungen und die Androhung finanzieller Ruinierung.
Um das Gesetz wirksam zu machen, muss es den Fokus auf den vorgerichtlichen Raum erweitern, rein nationale Fälle miteinbeziehen und für finanzstarke Kläger echte abschreckende Sanktionen vorsehen. Im beigefügten offenen Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages lege ich dar, warum der aktuelle Entwurf die Realität der Betroffenen verfehlt und welche drängenden Fragen die Abgeordneten nun beantworten müssen.
Offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Abgeordnete,
als jemand, der sich täglich für die Pressefreiheit und das zivilgesellschaftliche Engagement einsetzt, wende ich mich heute mit einer dringlichen Bitte an Sie. Es geht um die notwendige Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie in Deutschland.
Macht gegen Meinungsfreiheit: Der gefährliche Mechanismus der Einschüchterungsklagen für freien Journalismus (SLAPPs)
SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) sind weit mehr als nur unangenehme Klagen.
SLAPPs sind ein gezieltes Machtinstrument. Einflussreiche Personen und Akteure mit ausreichend finanziellen Mitteln nutzen diese Strategie, um kritische Berichterstattung, die ihnen gefährlich werden könnte oder unangenehm sind, im Keim zu ersticken. Sie instrumentalisieren das Rechtssystem, um unliebsame Stimmen, die ihre journalistische Tätigkeit ausüben wollen, durch den Aufbau einer Drohkulisse zum Schweigen zu bringen.
Die traurige Realität ist: Die überwältigende Mehrheit dieser Einschüchterungsversuche endet niemals vor Gericht. Der Mechanismus funktioniert gerade deshalb so effizient, weil er dort wirkt, wo kein Richter hinschaut. Durch aggressive Abmahnungen, Drohschreiben und die Androhung ruinöser Prozesskosten werden Betroffene massiv unter Druck gesetzt.
Besonders perfide ist die kalkulierte existentielle Angst vor Schulden, die durch diese Methoden geschürt wird. Wenn eine lokale Journalistin oder ein Blogger mit hohen anwaltlichen Abmahngebühren und der Drohung von Schadensersatz konfrontiert wird, steht für ihn oft die eigene Existenz auf dem Spiel. Die Kläger wissen genau, dass das Risiko einer privaten Verschuldung als effektiver „Maulkorb“ wirkt.
Dass diese Fälle in keiner Statistik auftauchen, beweist nicht ihre Abwesenheit – es beweist die fatale Wirksamkeit dieses Einschüchterungsmodells, mit dem finanzstarke Akteure den öffentlichen Diskurs aktiv beschneiden.
Der Regierungsentwurf (BT-Drucksache 21/3942) reicht nicht aus
Die europaweite Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2024/1069 ist am 7. Mai 2026 abgelaufen. Deutschland ist in Verzug. Der aktuelle Regierungsentwurf (BT-Drucksache 21/3942) enttäuscht mich jedoch, da er an der Realität der Betroffenen vorbeigeht:
- Beschränkung auf grenzüberschreitende Fälle: Dies ist ein eklatanter Rückschritt. Die große Mehrheit der Fälle sind rein nationale Sachverhalte und blieben damit komplett schutzlos.
- Ignoranz der vorgerichtlichen Phase: Da der Entwurf fast ausschließlich auf das gerichtliche Verfahren fokussiert, lässt er den Bereich, in dem das Gros der Einschüchterung stattfindet, völlig außen vor.
- Fehlende Abschreckung: Für finanzstarke Kläger sind die geplanten Sanktionen kaum mehr als Peanuts und stellen kein echtes Hindernis für ihre Strategien dar.
Appell an Ihre Verantwortung als Abgeordnete/r: Drei Fragen zum Schutz unserer Demokratie
Der Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie befindet sich in der entscheidenden Phase. Es liegt nun an Ihnen, ob wir ein Gesetz erhalten, das nur auf dem Papier existiert, oder ein Instrument, das den realen Druck von denjenigen nimmt, die unsere Demokratie wachhalten.
Mit Blick auf die anstehende Abstimmung vor der Sommerpause erlaube ich mir, Ihnen dazu drei zentrale Fragen zu stellen:
- Wie bewerten Sie die Tatsache, dass der Entwurf die außergerichtliche Einschüchterung durch Abmahnungen und Drohschreiben – das eigentliche Hauptproblem – praktisch vollständig ausklammert?
- Sind Sie bereit, sich für eine Ausweitung des Schutzes auf nationale Sachverhalte einzusetzen, damit auch der lokale Journalismus und Blogger:innen effektiv geschützt werden?
- Sind wir uns einig, dass es eine Kernaufgabe unserer Demokratie ist, Pressevertreter:innen den Rücken freizuhalten? Ist es nicht die ureigene Aufgabe der Presse, kritisch nachzufragen und Missstände aufzudecken, ohne dafür existenzielle Risiken oder die Angst vor dem finanziellen Ruin fürchten zu müssen? Eine freie Gesellschaft muss es aushalten, wenn man ihr „auf die Finger schaut“ – ohne dass dies durch Drohkulissen im Keim erstickt wird.
Ich appelliere an Sie: Nutzen Sie die kommenden Wochen vor der Sommerpause, um den Entwurf entscheidend nachzubessern. Journalismus braucht einen wirksamen Schutz, der dort ansetzt, wo die Einschüchterung beginnt – lange vor dem ersten Gerichtstermin.
Ich sehe Ihrer Antwort mit großem Interesse entgegen und werde Ihre Stellungnahme zeitnah im Rahmen unserer Berichterstattung auf Ostbayerische24 veröffentlichen, um unseren Leserinnen und Lesern eine fundierte Einordnung zu dieser für unsere Demokratie zentralen Entscheidung zu ermöglichen.
