Landshut / Niederbayern. Im Jahr 2024 hat das Landgericht Landshut, zusammen mit den Amtsgerichten Eggenfelden, Erding, Freising, Landau an der Isar und Landshut sowie der Staatsanwaltschaft Landshut, gemeinnützigen Einrichtungen im Bezirk des Landgerichts insgesamt 616.180,00 EUR zugewiesen, teilte das Landgericht Landshut in einer Pressemitteilung mit.
Geldauflagen im Strafverfahren
In vielen Fällen, in denen ein Straftäter eine Freiheitsstrafe mit Bewährung erhält, wird ihm als Bewährungsauflage die Zahlung eines Geldbetrags auferlegt. Bei der Behandlung von Kleinkriminalität kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht anstelle einer Strafe eine Geldauflage festsetzen. Dies geschieht insbesondere, wenn der verursachte Schaden gering ist und es sich um einen Ersttäter handelt. In der Regel sind die Straftäter verpflichtet, die Geldbeträge zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen.
Zuwendungen an regionale Einrichtungen
Durch dieses Vorgehen konnten im Jahr 2024 gemeinnützige Einrichtungen aus den Bezirken Eggenfelden, Erding, Freising, Landau a.d. Isar und Landshut insgesamt 616.180,00 EUR erhalten. In diesem Jahr waren 123 regionale Einrichtungen beim Landgericht Landshut aktiv registriert.
Verteilung der Gelder
Von diesen 123 Einrichtungen erhielten 35 eine Zuweisung. Insbesondere 29 dieser Einrichtungen erhielten Beträge von über 1.000,00 EUR, die bis in den fünfstelligen Euro-Bereich reichten. Der Schwerpunkt lag auf Einrichtungen in den Bereichen Rehabilitation und Pflege, Kinder- und Jugendförderung, Wohlfahrts- und Sozialarbeit sowie der Förderung von Menschen mit Behinderung.
Entscheidung über die Zuwendungen
Die Auswahl der Empfänger für die Geldbeträge erfolgt durch die zuständigen Richter und Staatsanwälte im Rahmen der Festsetzung der Geldauflagen.