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Heizen im Jahr 2025: Was Verbraucher wissen müssen

06.02.2025, 17:30 Uhr
Aktualisiert: 06.04.2025, 17:41 Uhr
<p>Gudrun</p> © Symbolbild
Von Gudrun

Höhere CO2-Preise, dynamische Stromtarife, strengere Regeln für Holzöfen und neue Förderbedingungen für Wärmepumpen: Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erklärt, was sich zum Jahreswechsel geändert hat.

CO2-Preis steigt auf 55 Euro pro Tonne

Der CO2-Preis steigt weiter an und verteuert fossile Brennstoffe deutlich. Haushalte mit Gas- und Öl-Heizungen müssen mit Kostensteigerungen von durchschnittlich 48 Euro pro Jahr bei Gas- beziehungsweise 63 Euro bei Ölheizungen rechnen. „Der CO2-Preis wird in den kommenden Jahren weiter steigen“, sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Wer noch fossil heizt, sollte sich daher frühzeitig von unabhängiger Seite beraten lassen, welche Alternativen sinnvoll sind. Denn Haushalte mit regenerativer Heizung sind von den Preissteigerungen im Emissionshandel nicht betroffen.“

Dynamische Stromtarife: Chance und Risiko

Ab diesem Jahr müssen Energieversorger dynamische Stromtarife anbieten. Bei diesen zahlen Kunden keinen festen Strompreis mehr. Der Preis orientiert sich stattdessen an den Spotpreisen der Strombörse. Wird viel Strom erzeugt und wenig gebraucht – beispielsweise nachts oder bei viel Sonnenschein – ist der Strompreis niedriger als zu Zeiten mit hoher Nachfrage und wenig Stromerzeugung. Sigrid Goldbrunner sieht darin eine Chance: „Mit dynamischen Stromtarifen können Verbraucher von günstigen Strompreisen an der Börse profitieren. Sie sollten sich jedoch vor Abschluss eines Vertrages überlegen, ob sie wirklich einen großen Teil ihres Stromverbrauchs in die günstigeren Zeiten verschieben können.“

Strengere Emissionsgrenzwerte für ältere Holzöfen

Viele ältere Holzöfen, -kessel und -kamine unterliegen ab sofort strengeren Emissionsvorschriften für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Die Änderung betrifft Heizkessel, die zwischen 1. Januar 2005 und 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, sowie Einzelfeueranlagen mit Inbetriebnahme zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010. Halten die Anlagen die Grenzwerte nicht ein, dürfen sie nicht mehr betrieben werden. Ob ein bestehender Ofen betroffen ist, können Verbraucher im Feuerstättenbescheid des Bezirksschornsteinfegers nachlesen.

Smart-Meter-Gateway für Förderung von Wärmepumpe nötig

Wer 2025 eine Wärmepumpe installieren möchte, erhält Fördergelder nur noch, wenn die Anlage an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden kann. Durch dieses kann der Netzbetreiber die Stromproduktion und den Verbrauch aufeinander stimmen. Die Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt 30 Prozent der Kosten. Durch Bonusförderungen sind in der Summe bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich.

Wie sich die Änderungen und Neuerungen im Einzelfall auswirken, beantwortet gerne die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energieberater informieren anbieterunabhängig und individuell.

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 und in den angebotenen Vorträgen der Verbraucherzentrale Bayern.

Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemeldung.

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