FREYUNG, LKR. FREYUNG-GRAFENAU. Die Beamten der Grenzpolizeigruppe der Polizeiinspektion Freyung haben über das vergangene Wochenende (11.04. bis 12.04.2026) mehrere Straftaten aufgedeckt und Haftbefehle vollstreckt.
Am Freitagnachmittag wurde ein 29-jähriger Mann mit seinem E-Scooter in Perlesreut einer Kontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass der ukrainische Staatsangehörige für sein Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte. In der Konsequenz wurde gegen ihn ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Gegen einen 22-jährigen Bulgaren, der am Samstagnachmittag mit seinem Pkw auf der B12 unterwegs war, wurde Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet. Er führte ein verbotenes Springmesser mit sich.
Weiter wurden insgesamt drei Fahndungstreffer, darunter zwei Haftbefehle festgestellt:
- Für einen 64jährigen deutschen Staatsangehörigen klicken dabei die Handschellen. Gegen ihn bestand ein Vollstreckungshaftbefehl mit einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr, weil er zurückliegend mehrfach ohne Führerschein gefahren ist.
- Der zweite Haftbefehl gegen einen 52jährigen Slowenen, ebenfalls wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, konnte durch Zahlung der verhängten Geldstrafe abgewendet werden.
Am Sonntag, den 12.04.2024, erbrachte die Überprüfung der Fahrerlaubnis bei einem 31-jährigen Pkw-Lenker, dass gegen diesen ein aktuelles Fahrverbot bestand, er jedoch seinen Führerschein nicht abgegeben hatte. Zudem führte er verbotswidrig eine geringe Menge Marihuana über den Grenzübergang Philippsreut nach Deutschland ein. Der deutsche Staatsangehörige muss sich deshalb nicht nur wegen Fahren trotz Fahrverbots, sondern auch wegen illegaler Einfuhr von Cannabis verantworten.
