RUHSTORF AN DER ROTT (Lkr. Passau). Nicht schlecht staunten Beamte der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizei Passau, als sie Dienstagabends einen augenscheinlich viel zu langen und zu hohen Sattelzug am Autobahnparkplatz Rottal/Ost zur Kontrolle anhielten.
Wie sich schnell heraus stellte, war der Sattelzug nicht, wie im Genehmigungsbescheid angegebenen, mit nur einem Mobilheim, sondern mit zwei Mobilheimen beladen. Da ein Schwertransport mit teilbarer Ladung grundsätzlich nicht genehmigungsfähig ist, wurde offensichtlich vorsätzlich versucht, die beiden Mobilheime als nichtteilbare Fracht zu tarnen und zwischen den beiden Mobilheimen eine Blende verbaut, welche aus dem gleichen Material bestand wie die Ladung selbst. Dadurch wurde optisch der Zustand vorgetäuscht, dass es sich lediglich um eine Gesamtladung handelt.
Zudem wurden alle vorgeschriebenen Abmessungen der Fahrzeugkombination erheblich überschritten. Gegen den 41-jährigen serbischen Kraftfahrer wurde an Ort und Stelle ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der verantwortliche Transportunternehmer wird sich wegen Gewinnabschöpfung verantworten und mit einem hohen Bußgeld rechnen müssen. Erst nachdem ein Ersatzfahrzeug zur Umladung eines Mobilheimes eintraf und die zur Durchführung des Sondertransportes erforderlichen Genehmigungen vorlagen, konnte die Fahrt fortgesetzt werden.