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Vorsicht vor Fake-Webseiten: Rentnerin in die Falle gelocktBetrüger fälschen Internetauftritt der Rentenversicherung

11.04.2026, 14:38 Uhr
Aktualisiert: 11.04.2026, 14:38 Uhr
Pfarrkirchen / Rottal-Inn. Eine 66-jährige Frau aus dem Landkreis Rottal-Inn ist Ende März Opfer einer Online-Täuschung geworden. Beim Versuch, steuerrelevante Unterlagen anzufordern, landete sie auf einer manipulierten Webseite. Datenabfrage führt auf gefälschte Website Am 29.03.2026 beabsichtigte die Seniorin, ihre jährliche kostenlose Steuerauskunft bei der Rentenversicherung einzuholen. Sie nutzte dafür eine Suchmaschine und klickte auf eines […] © Symbolbild

Dieser Artikel basiert auf einer Presse­mit­teil­ung der zustän­digen Justiz- bzw. Polizei­behörde.

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Pfarrkirchen / Rottal-Inn. Eine 66-jährige Frau aus dem Landkreis Rottal-Inn ist Ende März Opfer einer Online-Täuschung geworden. Beim Versuch, steuerrelevante Unterlagen anzufordern, landete sie auf einer manipulierten Webseite.

Datenabfrage führt auf gefälschte Website

Am 29.03.2026 beabsichtigte die Seniorin, ihre jährliche kostenlose Steuerauskunft bei der Rentenversicherung einzuholen. Sie nutzte dafür eine Suchmaschine und klickte auf eines der oben angezeigten Ergebnisse. Auf der folgenden Seite gab sie ihre persönlichen Daten in ein Formular ein, im Glauben, sich auf der offiziellen Plattform ihres Versicherungsträgers zu befinden.

Zahlungsaufforderung entlarvt den Betrug

Misstrauisch wurde die Frau erst einige Tage später, als sie eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung für die eigentlich kostenfreie Auskunft erhielt. Bei einer genaueren Überprüfung stellte sich heraus, dass die besuchte Internetseite der Original-Website zum Verwechseln ähnlich sah, jedoch von Unbekannten zur Datenspionage erstellt worden war. Die Täter hatten es vermutlich darauf abgesehen, persönliche Informationen abzugreifen und unberechtigte Gebühren in Rechnung zu stellen.

Rechtzeitiges Handeln verhindert finanziellen Schaden

Trotz des Datendiebstahls blieb die Betroffene in diesem Fall vor finanziellen Einbußen bewahrt. Da sie den Betrug unmittelbar nach Erhalt der Zahlungsaufforderung erkannte und keine Überweisung tätigte, entstand kein Vermögensschaden.

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