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Auslandsreise ohne schriftliche Genehmigung der MutterGrenzpolizei nimmt gesuchte Kinder in Schutzgewahrsam

25.04.2026, 20:54 Uhr
Aktualisiert: 25.04.2026, 20:54 Uhr
KIRCHDORF AM INN / LKR. ROTTAL-INN. Am Freitag, den 24.04.2026, führten Beamte der Simbacher Grenzpolizei Schleifahndungsmaßnahmen auf der Bundesstraße B12 durch. Gegen 16.00 Uhr wurde kurz nach der Einreise aus Österreich ein Pkw mit französischer Zulassung kontrolliert. Im Pkw befand sich der 50-jährige türkische Vater mit seinen drei Kindern. Im Rahmen der Überprüfung der Personalien wurde […] © Symbolbild

Dieser Artikel basiert auf einer Presse­mit­teil­ung der zustän­digen Justiz- bzw. Polizei­behörde.

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KIRCHDORF AM INN / LKR. ROTTAL-INN. Am Freitag, den 24.04.2026, führten Beamte der Simbacher Grenzpolizei Schleifahndungsmaßnahmen auf der Bundesstraße B12 durch.

Gegen 16.00 Uhr wurde kurz nach der Einreise aus Österreich ein Pkw mit französischer Zulassung kontrolliert. Im Pkw befand sich der 50-jährige türkische Vater mit seinen drei Kindern. Im Rahmen der Überprüfung der Personalien wurde eine Fahndung für zwei Kinder im Alter von 16 und 13 Jahren festgestellt. Die Kinder wurden in Gewahrsam genommen, weil sie sich ohne Genehmigung der Mutter im Ausland befanden.

Zur weiteren Abklärung musste über das Bundeskriminalamt mit den französischen Behörden Kontakt aufgenommen werden. Es erfolgte auch vorsorglich die Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt des Landkreises Rottal-Inn sowie einer Bereitschaftsrichterin vom Amtsgericht Landshut.

Gegen 20.00 Uhr wurde schließlich von den französischen Behörden mitgeteilt, dass die beiden Kinder dem Vater wieder übergeben werden können, weil sie sich nachweislich auf dem Rückweg nach Frankreich befanden. Ferner wurde mitgeteilt, dass der Vater keine schriftliche Genehmigung der Mutter hatte und diese für Auslandsaufenthalte erforderlich sind.

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