Was war los in und um Simbach am Inn im Landkreis Rottal-Inn? In unserer Zusammenfassung finden Sie die wichtigsten Einsätze und Fahndungen der lokalen Polizei und des Polizeipräsidiums Niederbayern. Alle Angaben spiegeln den aktuellen Kenntnisstand wider und können im Tagesverlauf aktualisiert werden. Wir konzentrieren uns auf Sachverhalte von allgemeiner Relevanz. Kleinere Verkehrsunfälle, Bagatellfälle sowie Einsätze mit rein privatem Bezug werden nicht aufgeführt. Alltägliche Verkehrsdelikte (z. B. Alkohol-, Drogen- oder Geschwindigkeitsverstöße) erfassen wir in einer statistischen Übersicht.
Polizeibericht(e) vom Donnerstag, 09.07.2026
Schleierfahnder stellen Rauschgift und Bargeld nach Kontrolle sicher
KIRCHDORF AM INN, B12. Die Fahnder der Grenzpolizeigruppe Simbach am Inn kontrollierten einen BMW am Mittwoch, den 08.07.2026 gegen 13.00 Uhr, am Parkplatz Seibersdorf an der B12. Das Fahrzeug war mit drei Personen besetzt.
Im Verlauf der Kontrolle konnte in der Handtasche der 66-jährigen Fahrerin circa 45 Gramm Kokain sowie circa 40 Gramm Haschisch aufgefunden werden. Bei einer Wohnungsdurchsuchung konnten weitere circa 600 Gramm Haschisch sichergestellt werden. Insgesamt wurde bei der Frau auch ein geringer fünfstelliger Eurobetrag sichergestellt.
Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde die 66-Jährige entlassen. Sie muss sich nun wegen des Verdachts des illegalen Handels mit Kokain sowie des Handels mit Cannabis strafrechtlich verantworten.
Verkehrsunfallflucht: Geparkter Pkw im Kreuzberger Weg beschädigt
SIMBACH AM INN. Am Dienstag, den 07.07.2026, parkte eine 67-Jährige ihren grünen Pkw, Fiat, mit österreichischem Kennzeichen zwischen 09:00 und 10:30 Uhr auf dem Besucherparkplatz eines Fitnessstudios im Kreuzberger Weg in Simbach am Inn.
Zuhause bemerkte sie einen nicht unerheblichen Sachschaden am Stoßfänger vorne links ihres Fahrzeugs. Demnach prallte ein unbekannter Fahrzeugführer mit einem Fahrzeug im obigen Zeitraum gegen den geparkten Pkw Fiat und entfernte sich anschließend, ohne seinen gesetzlichen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen. Eine Anzeige wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde aufgenommen.
Zeugenhinweise nimmt die Polizeiinspektion Simbach a. Inn unter der Telefonnummer 08571/9139-0 entgegen.
Verkehrsunfallflucht in Tann am Busparkplatz
TANN. Am Dienstag, den 07.07.2026, stellte eine 54-Jährige gegen 07.45 Uhr ihr Fahrzeug in Tann am Busparkplatz ab. Als die Fahrzeughalterin gegen 16.30 Uhr zurückkam, bemerkte sie, dass beim Ein- oder Ausparken ihr blauer Ford an der hinteren Fahrerseite beschädigt wurde.
Der Unfallverursacher entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort. Der Sachschaden beträgt ca. 2.000 Euro. Gegen den unbekannten Unfallverursacher wird ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.
Da der Parkplatz nicht videoüberwacht ist, werden mögliche Zeugen gesucht. Diese können sich bei der Polizeiinspektion Simbach am Inn unter der Telefonnummer 08571/9139-0 melden.
Polizeibericht(e) vom Mittwoch, 08.07.2026
Verbotener Tätowierung: Motorradfahrer mit verbotenem Rocker-Symbol angezeigt.
KIRCHDORF AM INN. Am Dienstag, den 07.07.2026, befanden sich Beamte der Simbacher Grenzpolizei auf ziviler Streifenfahrt. Gegen 13.00 Uhr wurde in Fahrtrichtung Grenze ein Motorrad einer Kontrolle unterzogen.
Hierbei wurde beim Fahrer eine verbotene Tätowierung erkannt. Nachdem dem 33-jährigen Oberbayern erklärt wurde, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Vereinsgesetz eröffnet wird, wurde er angewiesen seine Tätowierung abzudecken. Im Anschluss wurde er vor Ort entlassen.
Betriebsunfall: Mann stürzt aus ca. 5 Metern Höhe
SIMBACH AM INN. Am Dienstag, den 07.07.2026, wurde die Polizeiinspektion Simbach am Inn über einen Unfall auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Vereins in Simbach am Inn verständigt.
Ein 22-Jähriger stürzte aus ca. 5 Metern Höhe von einem Silo. Der Mann zog sich dabei mittelschwere Verletzungen zu und wurde durch den Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus zur weiteren medizinischen Abklärung verbracht.
Ein Rettungshubschrauber mit Notarzt befand sich ebenfalls vor Ort.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in der Hinteren-Moosecker-Straße
SIMBACH AM INN. Am Dienstag, den 07.07.2026, begab sich ein 30-jähriger Kirchdorfer zur Polizeiinspektion Simbach am Inn, um eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu erstatten.
Der 30-jährige parkte am Montag, den 06.07.2026 gegen Mitternacht, seinen Audi in der Hinteren-Moosecker-Straße auf Höhe Hausnummer 42. Als der Fahrzeughalter am Folgetag gegen 11.25 Uhr zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, bemerkte dieser einen Schaden an der linken Front.
Der unbekannte Unfallverursacher entfernte sich nach einem Verkehrsunfall unerlaubt vom Unfallort. Der Sachschaden wird auf ca. 1.500 Euro geschätzt. Gegen den Unfallverursacher wird ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.
Mögliche Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Simbach am Inn unter der Telefonnummer 08571/9139-0 zu melden.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort auf dem Parkplatz des Sportgeländes in der Au
KIRCHDORF AM INN. Am Samstag, den 04.07.2026 im Zeitraum von 14.45 Uhr bis 23.15 Uhr, parkte eine 68-jährige Frau aus dem Landkreis Altötting ihren schwarzen Pkw BMW auf dem Parkplatz des Sportgeländes in der Au.
In diesem Zeitraum fuhr ein bislang unbekannter Fahrzeugführer gegen den geparkten Pkw und entfernte sich anschließend von der Unfallstelle, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Der am Pkw der 68-jährigen entstandene linksseitige Heckschaden wird von polizeilicher Seite auf ca. 3.500 Euro geschätzt.
Zeugen des Unfalls werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Simbach am Inn unter der Telefonnummer 08571/91390 in Verbindung zu setzen.
Polizeibericht(e) vom Dienstag, 07.07.2026
14-jähriger fährt E-Scooter ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein.
KIRCHDORF AM INN. Am Montagnachmittag, den 06.07.2026, ist den Polizeibeamten der Polizei Simbach im Rahmen der Streifenfahrt ein E-Scooter ohne Versicherungsplakette aufgefallen. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle gab der Jugendliche an, dass sein E-Scooter eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 70 km/h erreichen würde. Eine entsprechende Fahrerlaubnis für sein Elektro-Kleinstfahrzeug konnte der Jugendliche jedoch nicht vorweisen.
Die Weiterfahrt wurde folglich durch die Streifenbesatzung untersagt. Der E-Scooter wurde im weiteren Verlauf sichergestellt und einer Geschwindigkeitsmessung unterzogen. Hierbei wurde die anfängliche Behauptung des 14-jährigen bezüglich der Höchstgeschwindigkeit seines E-Scooters bestätigt.
Gegen den Jugendlichen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und einem Verstoß nach dem Pflichtversicherungsschutzes eingeleitet.
