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Polizei warnt vor Miet-AbzockeStrafanzeige nach versuchtem Betrug bei Wohnungssuche im Internet

Dieser Artikel basiert auf einer Presse­mit­teil­ung der zustän­digen Justiz- bzw. Polizei­behörde.

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SIMBACH AM INN / LKR. ROTTAL-INN. Am 20.04.2026 erstattete eine 21-Jährige aus Simbach am Inn Strafanzeige, da sie im Internet einem Betrüger bei der Wohnungssuche zum Opfer fiel.

Die Geschädigte hatte über das Portal „Kleinanzeigen“ ein Inserat zur Wohnungssuche im Bereich Pocking aufgegeben, woraufhin sich ein vermeintlicher Immobilienmakler bei ihr meldete und ihr eine Wohnung anbot. Die Geschädigte wurde sogleich damit konfrontiert, dass die Wohnung am nächsten Tag anderweitig vergeben werde und sie sofort die Kaution per Sofortüberweisung bezahlen solle. Eine Wohnungsbesichtigung wurde nicht angeboten.

Daraufhin überwies die Geschädigte 950 Euro auf ein deutsches Bankkonto. Kurz darauf wurden etwa 1.200 Euro an die Geschädigte zurücküberwiesen. Der Makler kontaktierte die Geschädigte telefonisch, dass sie den Betrag nun per App eines Online-Finanzdienstleisters an die angebliche Wohnungsinhaberin senden solle.

Nun schöpfte die Geschädigte Verdacht, sendete das Geld nicht und kontaktierte ihre Bank bzw. die Polizei. Durch den Makler wurde durch mehrere Anrufe und Nachrichten mit Drohungen zu Strafanzeigen und Anwaltskosten weiter versucht, die Geschädigte zur Zahlung des Betrags zu bewegen.

Durch die Bank wurde das Konto der Geschädigten gesperrt. Ob die Geschädigte einen finanziellen Schaden erlitten hat, ist derzeit noch Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.

Die Polizei warnt eindringlich vor Betrugsmaschen bei der Wohnungssuche, da Täter die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt ausnutzen, um an Geld oder persönliche Daten von Geschädigten zu gelangen.

Folgende Warnsignale können dabei auf einen Betrug hindeuten:

  • Forderung von Kaution oder Miete vor einer Besichtigung oder Vertragsunterzeichnung.
  • Eine Wohnungsbesichtigung ist vor Zahlung oder Vertragsunterzeichnung nicht möglich.
  • Es wird auf eine schnelle Zahlung gedrängt und dabei Druck ausgeübt, oftmals unter Nutzung von Namen bekannter Immobilienfirmen.
  • Forderung von Zahlungen via Sofortüberweisung, Bargeldtransfer oder Krypto-Währungen.

Überweisen Sie niemals Geld, bevor Sie die Wohnung besichtigt und einen Vertrag unterschrieben haben und bestehen Sie auf eine persönliche Besichtigung.

Seriöse Vermieter verlangen die Kaution oder Mietanzahlungen erst nach Vertragsunterzeichnung und in der Regel nicht per Echtzeitüberweisung im Voraus. Geben Sie sensible Dokumente (Ausweiskopien, Gehaltsnachweise) erst nach Prüfung weiter, um Datenmissbrauch zu vermeiden.

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