Dienstag, 18.03.2025

Kontakt zur Redaktion

Hinweis geben

Über uns

Startseite » Ratgeber » Finanzen » Krankenkasse: Wann hat man Anspruch auf Krankengeld?

Krankenkasse: Wann hat man Anspruch auf Krankengeld?

Veröffentlicht am 27.01.2025, 16:05 Uhr
Das Krankengeld ist eine Leistung der Krankenkasse, die jedem Arbeitnehmer zusteht, der infolge einer Erkrankung oder Verletzung arbeitsunfähig ist. Allerdings gibt es einige Bedingungen, die man erfüllen muss, um Anspruch auf das Geld zu haben. Ab wann erhält man Krankengeld von der Krankenkasse? Der Anspruch auf Krankengeld bei der Krankenkasse richtet sich nach den gesetzlichen […] © Symbolbild

Das Krankengeld ist eine Leistung der Krankenkasse, die jedem Arbeitnehmer zusteht, der infolge einer Erkrankung oder Verletzung arbeitsunfähig ist. Allerdings gibt es einige Bedingungen, die man erfüllen muss, um Anspruch auf das Geld zu haben.

Ab wann erhält man Krankengeld von der Krankenkasse?

Der Anspruch auf Krankengeld bei der Krankenkasse richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. In der Regel ist ein Arbeitnehmer dann berechtigt, Krankengeld zu erhalten, wenn er mindestens sechs Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig ist.

Allerdings kann es vorkommen, dass der Anspruch auf Krankengeld bereits nach weniger als sechs Wochen entfällt, beispielsweise dann, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verliert oder in eine andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird.

Erhält man Krankengeld automatisch?

Nein. Sie müssen einen schriftlichen Antrag bei Ihrer zuständigen Krankenkasse stellen. Für weitere Schritte und die notwendigen Unterlagen kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Krankenkasse.

Wie ist der Ablauf nach Beantragung des Krankengeldes?

Sobald der Antrag eingegangen ist, wird die Krankenkasse den Antrag bearbeiten und Ihnen das Krankengeld überweisen, sobald die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den jeweiligen Zeitraum der Krankenkasse vorliegt.

Wann erhalte ich das Krankengeld während der Arbeitsunfähigkeit?

Krankengeldzahlungen erfolgen in der Regel ab dem ersten Tag der Krankschreibung. Die Zahlung erfolgt in der Regel 14 Tage nach Beginn der Krankschreibung.

Sollten Sie jedoch länger als 14 Tage krankgeschrieben sein, wird das Krankengeld rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung gezahlt. In der Regel erfolgt die Auszahlung des Krankengeldes innerhalb von 3 bis 5 Werktagenvorausgesetzt, dass der Antrag auf Krankengeld und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung(-en) für den jeweiligen Zeitraum der Krankenkasse vorliegt.

Wie wird das Krankengeld berechnet?

Wenn Sie krankgeschrieben sind, haben Sie Anspruch auf Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Dieses Geld wird Ihnen zu den üblichen Konditionen des Krankengeldes ausgezahlt. Die Höhe des Krankengeldes hängt von Ihrem Einkommen ab und beträgt in der Regel 70 % Ihres Netto-Einkommens.

Wie kann man die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen?

Wenn Sie krankgeschrieben sind, müssen Sie Ihre Krankenkasse unverzüglich darüber informieren und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Dies kann telefonisch, per E-Mail, postalisch oder über das Onlineportal der Krankenkasse erfolgen.

Ausnahmen beim Krankengeld: Beamte und Selbständige

Beamte erhalten kein Krankengeld, sondern nur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Auch Selbstständige haben keinen Anspruch auf Krankengeld, sondern müssen sich selbst absichern. Einige Krankenkassen bieten aber spezielle Tarife für Selbstständige an.

Fazit: Finanzielle Absicherung für Arbeitnehmer bei längerer Krankheit, Verletzung oder Unfall ist sichergestellt

Der Anspruch auf Krankengeld ist eine wichtige Absicherung für Arbeitnehmer, die durch eine Krankheit, eine Verletzung oder einen Unfall arbeitsunfähig werden. Durch das Krankengeld wird sichergestellt, dass die betroffenen Arbeitnehmer weiterhin ein finanzielles Auskommen haben, auch wenn sie nicht mehr arbeiten können.

Nutzen Sie den direkten Weg zur Redaktion! Teilen Sie uns Ihre Hinweise mit, erzählen Sie Ihre Geschichte oder senden Sie uns einen Leserbrief. Ihre Stimme zählt – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

War der Beitrag hilfreich für Sie?

Klicken Sie auf einen Stern, um den Beitrag zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Abgegebene Stimmen: 0

Bisher keine Stimmen! Seien Sie der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren…

Aidenbach & BeutelsbachGudrun Petz
<span class='secondary-title'>Zu Besuch beim Ministerpräsident Markus Söder</span><span class='primary-title'>Aidenbacher Faschingsgesellschaft verbreitet gute Laune in der Staatskanzlei</span>
<span class='secondary-title'>Zu Besuch beim Ministerpräsident Markus Söder</span><span class='primary-title'>Aidenbacher Faschingsgesellschaft verbreitet gute Laune in der Staatskanzlei</span>

Zu Besuch beim Ministerpräsident Markus SöderAidenbacher Faschingsgesellschaft verbreitet gute Laune in der Staatskanzlei

Passau - StadtGudrun Petz
<span class='secondary-title'>Busse werden umgeleitet</span><span class='primary-title'>Ab 01.03.25: Überprüfung der Hängebrücke in Passau ist erforderlich – Busse werden umgeleitet</span>
<span class='secondary-title'>Busse werden umgeleitet</span><span class='primary-title'>Ab 01.03.25: Überprüfung der Hängebrücke in Passau ist erforderlich – Busse werden umgeleitet</span>

Busse werden umgeleitetAb 01.03.25: Überprüfung der Hängebrücke in Passau ist erforderlich – Busse werden umgeleitet

⧉ Landkreis Rottal-InnBildung & BerufGudrun Petz
<span class='secondary-title'>Wiedereinstieg, Umorientierung und Weiterbildung</span><span class='primary-title'>Beratungstag für Frauen zu beruflichen Fragen am 19. März 2025</span>
<span class='secondary-title'>Wiedereinstieg, Umorientierung und Weiterbildung</span><span class='primary-title'>Beratungstag für Frauen zu beruflichen Fragen am 19. März 2025</span>

Wiedereinstieg, Umorientierung und WeiterbildungBeratungstag für Frauen zu beruflichen Fragen am 19. März 2025