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Hitze am Arbeitsplatz: Was können Sie tun?

27.01.2025, 16:05 Uhr
Aktualisiert: 06.04.2025, 17:46 Uhr
<p>Gudrun</p>
Von Gudrun
Leider gibt es auch im Hochsommer kein Hitzefrei für Arbeitnehmer. Wer kein Büro mit Klimaanlage hat, für den wird es bei hohen Temperaturen schnell ungemütlich. Stickige Luft, Sonneneinstrahlung und Wärme lassen den Kreislauf herunterfahren und machen es sehr schwierig, sich weiterhin konzentrieren zu können. Doch ab welcher Temperatur ist die Arbeit nicht mehr zumutbar und […] © Symbolbild

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Leider gibt es auch im Hochsommer kein Hitzefrei für Arbeitnehmer. Wer kein Büro mit Klimaanlage hat, für den wird es bei hohen Temperaturen schnell ungemütlich. Stickige Luft, Sonneneinstrahlung und Wärme lassen den Kreislauf herunterfahren und machen es sehr schwierig, sich weiterhin konzentrieren zu können. Doch ab welcher Temperatur ist die Arbeit nicht mehr zumutbar und ab wann muss der Arbeitgeber handeln? Hier die wichtigsten Informationen im Überblick.

Warum Sie bei Hitze am Arbeitsplatz auf Ihre Gesundheit achten sollen

In Zeiten extremer Hitze ist es von größter Bedeutung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer geeignete Vorkehrungen treffen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeiter zu gewährleisten. Insbesondere in Büroumgebungen kann sich die Hitze schnell stauen und unangenehme Auswirkungen auf Konzentration, Produktivität und sogar die physische Verfassung haben.

Es liegt in der Verantwortung aller Beteiligten – Unternehmen wie auch Beschäftigte – Maßnahmen zur Kühlung des Arbeitsplatzes zu ergreifen und somit für ein angenehmes und produktives Arbeitsklima während heißer Tage zu sorgen. Durch effektiven Maßnahmen wird nicht nur das Wohlbefinden am Arbeitsplatz verbessert, sondern auch die Leistungsfähigkeit gesteigert.

Maßnahmen gegen die Hitze im Büro

Ein Arbeitgeber muss, so ist es arbeitsrechtlich geregelt, seine Angestellten vor Gefahren für Leib und Leben schützen. Das gilt auch für zu hohe Raumtemperaturen. Es empfiehlt sich ab 26 Grad Maßnahmen gegen die Hitze zu ergreifen.

Ab 30 Grad Raumtemperatur müssen die Arbeitgeber handeln und wirksame Maßnahmen gegen die Hitze ergreifen. Allerdings ist nicht konkret definiert, was zu tun ist. Einige beispielhafte Maßnahmen haben wir hier im Überblick:

  • Anpassung der Arbeitszeiten: Da es meistens frühmorgens oder abends kühler ist, können die Arbeitszeiten dementsprechend angepasst werden.
  • Bekleidungsregeln aufheben: Falls ein strenger Dresscode herrscht, sollte dieser gelockert werden.
  • Mehr Pausen erlauben: Den Arbeitnehmern muss es erlaubt sein, den Raum zu verlassen um frische Luft zu schnappen.
  • Ventilatoren bereitstellen: Der Luftstrom sorgt für angenehmeres Arbeiten.
  • Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung: Jalousien oder andere Schutzmaßnahmen sollten vor Fenstern angebracht werden.
  • Fenster kippen und Stoßlüften: Vor allem in den frühen Morgenstunden hilft ein Durchlüften der Arbeitsräume.
  • Elektrische Geräte ausmachen: Diese strahlen zusätzlich Wärme aus und sollten nur bei Bedarf eingeschaltet werden.
  • Klimaanlagen installieren: Die wahrscheinlich effektivste Methode zur Bekämpfung von Hitze ist eine Klimaanlage. Diese können jedoch je nach Bürogröße sehr kostspielig werden und ist nicht verpflichtend für den Arbeitgeber.

Hierbei sollten immer zunächst die technischen Maßnahmen zur Hitzebekämpfung angewendet werden, erst wenn diese keine Abhilfe schaffen sollten organisatorische und persönliche Maßnahmen erfolgen.

Wann können Sie die Arbeit verweigern?

Gesetzlich ist geregelt, dass ab einer bestimmten Temperatur das Arbeiten nicht mehr zumutbar ist. Ergreift der Arbeitnehmer dann keine Maßnahmen zur Erleichterung, kann man als Arbeitnehmer die Arbeit verweigern. Dies gilt für Arbeitnehmer die ihre Tätigkeit in einem normalen Büroarbeitsplatz ausüben. Wer draußen arbeitet oder mit besonders hitzeabstrahlenden Geräten, für den gelten diese Regeln nicht. Grundsätzlich gilt:

  • Ab 26 Grad Raumtemperatur können Schwangere und Menschen mit gesundheitlichen Problemen die Arbeit niederlegen.
  • Ab 30 Grad Raumtemperatur muss der Arbeitgeber handeln. Er muss technische oder organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Situation im Büro angenehmer zu gestalten.
  • Ab 35 Grad Raumtemperatur können alle Angestellte die Arbeit verweigern, falls der Arbeitgeber keine besonderen Maßnahmen ergreift.
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Schlagworte: Arbeitsplatz | Hitze | Wetter

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