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Sturmschäden: Welche Versicherung ist zuständig?

27.01.2025, 16:05 Uhr
Aktualisiert: 06.04.2025, 17:46 Uhr
Extreme Wetterphänomene werden aufgrund des Klimawandels leider immer häufiger. Wichtig ist, dass man gut abgesichert ist, denn die Liste der möglichen Schäden ist lang: Hagelschlag, Überflutungen, Dachschäden durch Orkanböen, umstürzende Bäume, Brände durch Blitzeinschlag. Versicherungen, die bei Sturm- und Gewitterschäden notwendig sind Extreme Wetterphänomene verursachen regelmäßig Schäden in Millionenhöhe. Doch welche Versicherungen zahlen den Schaden […] © Symbolbild

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Extreme Wetterphänomene werden aufgrund des Klimawandels leider immer häufiger. Wichtig ist, dass man gut abgesichert ist, denn die Liste der möglichen Schäden ist lang: Hagelschlag, Überflutungen, Dachschäden durch Orkanböen, umstürzende Bäume, Brände durch Blitzeinschlag.

Versicherungen, die bei Sturm- und Gewitterschäden notwendig sind

Extreme Wetterphänomene verursachen regelmäßig Schäden in Millionenhöhe. Doch welche Versicherungen zahlen den Schaden an Haus, Auto, Feld oder Gesundheit? Wir geben Ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Versicherungen, die bei Naturkatastrophen aufkommen und erklären welche für welchen Bereich zuständig ist.

Wer ist in der Pflicht?

Grundsätzlich sind die Eigentümer der Immobilien in der Pflicht. Denn sie sind für die Gefahren verantwortlich, die von ihrem Grund und Boden ausgehen. Dies gilt vor allem, wenn Städte und Gemeinden Grundbesitzer sind.

Sollte es zum Schaden Dritter kommen, bringt nur der Nachweis einer regelmäßigen Kontrolle eine Entlastung. Typische Beispiele sind:

  • morsche Bäume
  • Dächer in schlechtem Zustand
  • Dächer mit fehlerhafter Eindeckung

Welche Versicherung ist verantwortlich?

Versicherungen nehmen einen Sturm ab Windstärke 8 an. Hier muss man zunächst die Frage nach der Art des Schadens stellen. Beim Schaden am Haus beispielsweise kommt es darauf an, ob es sich um eine Beschädigung des Gebäudes oder der Einrichtung handelt. Ist das Gebäude betroffen, muss man sich an die Gebäudeversicherung wenden, bei der Einrichtung an die Hausratsversicherung.

Gebäudeversicherung

Diese Versicherung ist zuständig für Schäden an der Immobilie und allem, was mit dieser in fester Verbindung steht. Dazu gehören:

  • Dach
  • Wände
  • Decken
  • Fenster
  • feste Einbauten wie Heizung und Küche
  • Blitzeinschlag

Auch Folgeschäden in diesem Bereich werden berücksichtigt. Regnet es beispielsweise herein, da das Dach durch den Sturm beschädigt wurde, werden die Wasserschäden auch übernommen.

Hausratsversicherung

Die Hausratsversicherung übernimmt alle möglichen Schäden an der Einrichtung zum Beispiel:

  • Möbel
  • Haushaltsgeräte
  • Blitzeinschlag
  • Wasserschäden (falls es hereinregnet)

Sollte es jedoch zur Überflutung kommen und Wasser somit in die Wohnung, Keller oder Garage gelangen, werden die Schäden nicht gedeckt. Hierzu braucht man eine zusätzliche Versicherung:

Erweiterte Elementarschadenversicherung

Diese Versicherung kann man meist als Zusatz zur Gebäudeversicherung abschließen. Sie übernimmt die Schäden, die bei Hochwasser und Überflutung vorkommen können.

Der Haken hierbei: In Risikogebieten wird dieser Schutz oftmals gar nicht angeboten oder es werden extrem hohe Versicherungsprämien verlangt.

Haftpflichtversicherung

Kommen auf dem eigenen Grundstück oder Haus fremde Gegenstände oder Menschen zu Schaden ist die Haftpflichtversicherung dafür zuständig. Denn als Besitzer ist man grundsätzlich, wie oben bereits erläutert, in der Pflicht. Aber Vorsicht ist geboten, denn Haftpflichtversicherungen leisten nur bei den Immobilien, die man selbst nutzt. Vermieten Sie ihr Haus oder Ihre Wohnung brauchen Sie zusätzlich eine Gebäudehaftpflichtversicherung.

Die Kaskoversicherung (Teil- & Vollkasko)

Bei einem Sturm werden vor allem durch Hagelschlag oftmals zahlreiche Autos beschädigt. Hier ist entscheidend, welchen Versicherungsschutz Sie gewählt haben. Oftmals kommt es bei Hagelschäden zum Streit zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung, wenn es um den Umfang der notwendigen Reparaturen geht. Denn es gibt unterschiedliche Verfahren, die sich im Aufwand und im Preis unterscheiden. Versicherungsbedingungen schreiben daher häufig ein Sachverständigenverfahren vor, in dem über das „wie“ der Versicherungsleistung in Bezug auf Schadenshöhe, Umfang der Reparaturarbeiten und Wiederbeschaffungswert entschieden wird. Auch gibt es Unterschiede zwischen Teilkasko und Vollkasko.

Die Teilkasko übernimmt den Autoschaden nur, wenn der Sturm unmittelbar zu einem Schaden geführt hat. Läuft beispielsweise Ihr Auto durch eine Überflutung mit Wasser voll, sind Sie abgesichert. Fahren Sie hingegen auf einer überfluteten Straße, müssen Sie selbst für eventuelle Schäden aufkommen. Schäden durch Hagel am Fahrzeug werden aber immerhin, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung übernommen.

Dies betrifft Beschädigungen an:

  • Lack
  • Glas
  • Blech
  • Kunststoff

Die Vollkasko übernimmt alle Schäden durch Sturm, Hagel und Wasser. Eine Ausnahme kann grob fahrlässiges Handeln sein, wie zum Beispiel durch eine stark überflutete Straße fahren. Im Übrigen besteht keine Pflicht das Auto nach einem Hagelschaden reparieren zu lassen. Sie können die Versicherungsleistung anderweitig verwenden, allerdings könnte dies zu Konflikten bei einem erneuten Hagelschaden mit der Versicherung führen.

Wichtig: Reparieren Sie erst, wenn die Versicherung grünes Licht gibt

In der Regel müssen Sie als Versicherungsnehmer den gemeldeten Schaden belegen. Melden Sie also den Schaden schnellstmöglich ihrer Versicherung und machen Sie Fotos und Videos davon. Einige Versicherungen schicken auch Gutachter die den Umfang des Schadens feststellen.

Verändern Sie daher möglichst nichts, bevor die Versicherung Ihnen den Versicherungsfall bestätigt, denn ansonsten kann Ihnen im schlimmsten Fall die Leistung verweigert werden. Besteht die Notwendigkeit einer sofortigen Reparatur, beispielsweise bei einem undichten Dach, da sonst weitere Folgeschäden drohen, sollten Sie das Schadensbild so detailliert wie möglich festhalten. So steht einer erfolgreichen Reparatur und Schadensübernahme nichts mehr im Wege.

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Schlagworte: Sturmschaden | Wetter

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