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Kostenfreie Schulung am 2.4.2025Effektive Unterstützung: Bis zu 131 € durch Nachbarschaftsdienste für Pflegepersonen

05.03.2025, 11:04 Uhr
Aktualisiert: 06.04.2025, 17:37 Uhr
<p>Gudrun</p>
Von Gudrun
Lkr. Freyung-Grafenau. Das Landratsamt Freyung-Grafenau ermöglicht es, „Nachbarschaftsdienste“ für pflegebedürftige Personen über die Pflegekasse abzurechnen. Diese Dienste können von Einzelpersonen erbracht werden, die nicht bis zum 2. Verwandtschaftsgrad mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind. Kostenfreie Schulung am 2. April 2025 Am Mittwoch, den 2. April 2025, findet im Bürgerhaus Waldkirchen eine kostenfreie Schulung statt. Interessierte […] © Symbolbild

Bereits wenige Stunden gemeinsame Zeit können für hilfebedürftige Menschen eine große Bereicherung sein. Um noch mehr Helferinnen und Helfer zu motivieren, bietet das Landratsamt eine kostenfreie Schu-lung zum Thema im Bürgerhaus Waldkirchen an.

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Lkr. Freyung-Grafenau. Das Landratsamt Freyung-Grafenau ermöglicht es, „Nachbarschaftsdienste“ für pflegebedürftige Personen über die Pflegekasse abzurechnen. Diese Dienste können von Einzelpersonen erbracht werden, die nicht bis zum 2. Verwandtschaftsgrad mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind.

Kostenfreie Schulung am 2. April 2025

Am Mittwoch, den 2. April 2025, findet im Bürgerhaus Waldkirchen eine kostenfreie Schulung statt. Interessierte Helferinnen und Helfer lernen dort, wie sie ihre Unterstützung monetarisieren können. Zu den abrechenbaren Tätigkeiten zählen Reinigungsarbeiten, Einkäufe und Begleitungen zu Arztterminen.

Vorteile der Teilnahme

Die Schulung bietet die Möglichkeit, einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung von Pflegebedürftigen zu leisten und dafür eine finanzielle Anerkennung zu erhalten. Monatlich stehen bis zu 131 Euro pro betreuter Person zur Verfügung.

Wichtig ist, dass die unterstützende Person nicht bis zum 2. Verwandtschaftsgrad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sein darf. Das bedeutet, dass enge Verwandte, wie Eltern, Kinder oder Geschwister, ausgeschlossen sind. Erlaubt sind jedoch weiter entfernte Verwandte, wie Nichten und Neffen, sowie nicht verwandte Personen, wie Freunde oder Bekannte.

Zu den abrechenbaren Tätigkeiten gehören Dinge, wie Reinigungsarbeiten, Wäschepflege, Einkaufen, die Begleitung bei Arzt- und Behördengängen oder auch das Gestalten von Aktivitäten, wie Spaziergänge oder sonstige Freizeitgestaltung, das Führen von Gesprächen oder Vorlesen sowie die Begleitung zu Veranstaltungen und sozialen Treffen

Warum lohnt sich eine Teilnahme?

Die Schulung ermöglicht es Helferinnen und Helfern, einen wichtigen Beitrag zu leisten und gleichzeitig eine finanzielle Anerkennung für ihr Engagement zu erhalten. Sie trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange selbstständig in ihrem gewohnten Umfeld leben können. Da immer mehr Seniorinnen, Senioren und Menschen mit Handicap auf Unterstützung angewiesen sind, werden in den Gemeinden dringend weitere Helferinnen und Helfer gesucht.

Anmeldung erforderlich

Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen begrenzt. Eine Anmeldung ist notwendig unter senioren@landkreis-frg.de oder telefonisch unter 08551 57-1607 (Montag bis Donnerstag, 08:00 – 12:00 Uhr). Die Veranstaltung wird vom Koordinationsbüro für Senioren und der GesundheitsregionPlus organisiert. Weitere Informationen sind unter www.einzelperson-bayern.de verfügbar.

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Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemeldung.

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