Eggenfelden. Vom 17. bis 27. April 2026 findet in Eggenfelden die traditionelle Gerner Dult statt. Um einen sicheren Ablauf für Familien und Besucher zu gewährleisten, hat das städtische Ordnungsamt verbindliche Verhaltensregeln für das Festgelände und die angrenzenden Bereiche erlassen. Die Behörden setzen dabei auf ein Zusammenspiel aus Prävention und klaren Verboten.
Alkoholverbot und Sicherheit auf dem Festplatz
Das Mitbringen von alkoholischen Getränken auf das Dultgelände ist untersagt. Zudem gilt ein striktes Verbot für Waffen jeglicher Art, was ausdrücklich auch Spielzeugwaffen und Pfefferspray mit einschließt. Die Stadtverwaltung betont, dass diese Maßnahmen dazu dienen, das Volksfest im Rottal als sichere Auszeit für die ganze Familie zu erhalten. Das Mitführen von Kampfhunden auf das Gelände ist ebenfalls nicht gestattet.
Sauberkeit und gewerbliche Vorgaben
Das sogenannte „Wildbieseln“ ist im gesamten Erschließungsbereich der Verordnung verboten. Auch für gewerbliche Aktivitäten gelten klare Grenzen: Das Verteilen von Flyern ist untersagt, und der Verkauf von Waren bleibt ausschließlich den zugelassenen „Standlern“ vorbehalten. Diese Regeln erstrecken sich nicht nur auf den direkten Dultplatz, sondern auf den gesamten durch die Verordnung festgelegten Bereich.
Cannabis-Konsum auf dem Gelände untersagt
In Bezug auf das Konsumcannabisgesetz weist die Stadt auf spezifische Einschränkungen hin. Da die Gerner Dult ein Ziel für Familien darstellt und sich Schulen sowie Jugendeinrichtungen im Umfeld befinden, ist der Konsum vor Ort rechtlich nicht möglich. Das Ordnungsamt verweist auf das Verbot in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen sowie den erforderlichen Abstand von 100 Metern zu Schutzeinrichtungen.
Das erklärte Ziel der Verantwortlichen ist ein friedlicher Verlauf der Gerner Dult 2026.
Ausführliche Informationen und die vollständige Verordnung ist auf der Website der Stadt Eggenfelden einsehbar.
