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6.000 Hühner getötet und Sperrzonen im Landkreis Rottal-Inn errichtetNeuer Fall der Newcastle-Krankheit in Gangkofen nachgewiesen

10.04.2026, 16:16 Uhr
Aktualisiert: 10.04.2026, 16:18 Uhr
Gangkofen. Im Gemeindebereich Gangkofen wurde in einem weiteren Geflügelbetrieb die Newcastle-Krankheit amtlich bestätigt. Nach dem Nachweis durch das Friedrich-Löffler-Institut wurden bereits umfassende Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet. Um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, mussten sämtliche Tiere des betroffenen Bestandes getötet werden. Behörden ordnen weitreichende Sperrzonen an Nach der Bestätigung der Infektion durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit […] © Symbolbild

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Gangkofen. Im Gemeindebereich Gangkofen wurde in einem weiteren Geflügelbetrieb die Newcastle-Krankheit amtlich bestätigt. Nach dem Nachweis durch das Friedrich-Löffler-Institut wurden bereits umfassende Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet. Um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, mussten sämtliche Tiere des betroffenen Bestandes getötet werden.

Behörden ordnen weitreichende Sperrzonen an

Nach der Bestätigung der Infektion durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat das Landratsamt Rottal-Inn umgehend reagiert. Um den betroffenen Betrieb wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern gezogen. Zusätzlich wurde eine Überwachungszone eingerichtet, die sich über einen Radius von zehn Kilometern erstreckt.

Die Karte ist abrufbar unter: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/66773FFF94961D405174A0466EF6639D1E53EDB835AF0AC24A62A2FFFCF39471

Strenge Auflagen für regionale Geflügelhalter

Für Betriebe innerhalb der Sperrzonen gelten ab sofort verschärfte Sicherheitsbestimmungen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zwingend einzuhalten sind. Zudem bestehen strikte Einschränkungen für das Verbringen von Geflügel sowie von Eiern, um die Infektionskette zu unterbrechen.

Tierschutzgerechte Räumung des Bestandes

Zur Bekämpfung der Seuche war die Tötung von 6.000 Hühnern unumgänglich. Diese Maßnahme erfolgte unter Berücksichtigung tierschutzrechtlicher Aspekte. Das Ziel der Behörden, die hierbei eng mit der Regierung von Niederbayern und dem Verbraucherschutzministerium zusammenarbeiten, ist der Schutz der umliegenden Tierbestände in der Region.

Überwachung und Informationsangebote

Die zuständigen Veterinärbehörden beobachten die Situation im Landkreis weiterhin genau und halten engen Kontakt zu den lokalen Landwirten. Betroffene Tierhalter können den genauen Verlauf der Sperrzonen online einsehen. Weitere Informationen und Verhaltensregeln stellt das Veterinäramt auf der Website des Landkreises Rottal-Inn zur Verfügung: www.rottal-inn.de/veterinaeramt

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Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemeldung.

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