Gangkofen / Lkr. Rottal-Inn. In einem großen Mastbetrieb im Gemeindebereich Gangkofen wurde der Verdacht auf die Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt. Während die Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) noch aussteht, zeigen rund 60.000 Tiere bereits symptomatische Anzeichen. Die zuständigen Behörden haben umgehend Schutzmaßnahmen eingeleitet, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.
Hintergründe zur Newcastle-Krankheit
Bei der Newcastle-Krankheit, auch als atypische Geflügelpest bekannt, handelt es sich um eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die vor allem Hühner und Puten betrifft. Die Krankheit äußert sich durch Atembeschwerden, einen Rückgang der Legeleistung sowie zentralnervöse Störungen und führt in infizierten Beständen oft zu hohen Verlustraten. Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr unterliegt die Erkrankung in Deutschland der Impfpflicht für Geflügelbestände und muss bei Ausbruch streng staatlich bekämpft werden.
Sofortmaßnahmen und Räumung des Betriebs
Die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) hat den betroffenen Betrieb gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorschriften gesperrt. Zur Bekämpfung der Seuche und zur Vermeidung von Tierleid wurde die tierschutzgerechte Tötung des gesamten Bestandes angeordnet. Neben Vertretern des Landratsamtes sind Einsatzkräfte der Feuerwehr, der Polizei sowie Sanitätsdienste als Vorsichtsmaßnahme vor Ort präsent.
Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen
In Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wurden weiträumige Schutzbereiche festgelegt. Eine vorläufige Allgemeinverfügung vom 5. März 2026 sieht eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von zehn Kilometern um den Betrieb vor.
Informationen für betroffene Tierhalter
Geflügelhalter in der Region können über die Online-Karten des Friedrich-Loeffler-Instituts prüfen, ob ihr Standort innerhalb der definierten Zonen liegt. Die Einhaltung der angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen ist für alle Betriebe in diesem Bereich verpflichtend.
Wer von den vorläufigen Schutzmaßnahmen betroffen ist, kann unter folgendem Link geprüft werden: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/35D70211C664CFA92CA5FE133CD4B3B7046F617F3E5CB53E23F27EEDE133B2E5)

