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Ausstellungszeitraum zwischen 1999 bis 2001Führerscheinumtausch bis 19. Januar 2026 erforderlich

22.10.2025, 23:53 Uhr
Aktualisiert: 22.10.2025, 23:53 Uhr
Lkr. Rottal-Inn. Das Landratsamt Rottal-Inn möchte an den Führerscheinumtausch nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie erinnern: Am 19. Januar 2026 endet die Frist für Führerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Bis dahin sind Führerscheine in den neuen EU-Führerschein umzutauschen – auch solche, bei denen es sich bereits um ein Scheckkartenformat handelt. So soll […] © Symbolbild

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Lkr. Rottal-Inn. Das Landratsamt Rottal-Inn möchte an den Führerscheinumtausch nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie erinnern: Am 19. Januar 2026 endet die Frist für Führerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Bis dahin sind Führerscheine in den neuen EU-Führerschein umzutauschen – auch solche, bei denen es sich bereits um ein Scheckkartenformat handelt. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Der neue Kartenführerschein ist für 15 Jahre gültig.

Die benötigten Antragsunterlagen zum Umtausch sowie weitere Informationen sind unter www.rottal-inn.de/fuehrerscheinstelle zu finden.

Für Führerscheinumtausch ist das Ausstellungsdatum entscheidend

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

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Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemeldung.

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