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Örtliche Wasserversorgung und AbwasserentsorgungKommunen im Lkr. Rottal-Inn erhalten Förderungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben

<p>Gudrun</p>
Von Gudrun
Veröffentlicht am 12.04.2025, 10:51 Uhr
Lkr. Rottal-Inn. Zuwendungen des Freistaats Bayern werden an die Kommunen im Landkreis Rottal-Inn ausgezahlt. Diese finanziellen Mittel werden laut MDL Martin Wagle im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) bereitgestellt. Ziel ist es, verschiedene Maßnahmen der Kommunen zur Sicherstellung der örtlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu unterstützen. Auszahlungen für Kommunen im Landkreis In […] © Symbolbild

Lkr. Rottal-Inn. Zuwendungen des Freistaats Bayern werden an die Kommunen im Landkreis Rottal-Inn ausgezahlt. Diese finanziellen Mittel werden laut MDL Martin Wagle im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) bereitgestellt. Ziel ist es, verschiedene Maßnahmen der Kommunen zur Sicherstellung der örtlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu unterstützen.

Auszahlungen für Kommunen im Landkreis

In diesem Jahr profitieren Gemeinden aus dem Landkreis erneut von dieser staatlichen Unterstützung. Laut Landtagsabgeordnetem Martin Wagle stehen nun die Auszahlungen für die betroffenen Kommunen in der Region fest.

Für Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung erhält die Gemeinde Hebertsfelden noch im April eine Auszahlung in Höhe von 28.378,00 Euro. Der Markt Gangkofen wird im Sommer eine Summe von 389.410,70 Euro für ähnliche Maßnahmen erhalten.

Im Bereich der Abwasserentsorgung können sich der Markt Tann und die Gemeinde Rimbach ebenfalls noch im April über Zuwendungen freuen. Der Markt Tann erhält 592.736,14 Euro, während die Gemeinde Rimbach 275.336,25 Euro erhält. Für den Sommer sind zudem Auszahlungen für die Stadt Eggenfelden in Höhe von 297.625,66 Euro und für die Gemeinde Roßbach in Höhe von 647.062,50 Euro vorgesehen.

Unterstützung der Gemeinden

„Mit diesen freiwilligen Leistungen unterstützt der Freistaat die Gemeinden bei der wasserwirtschaftlichen Daseinsvorsorge und sorgt für gleichwertige Lebensbedingungen im ganzen Land“, hebt MdL Wagle hervor. „Sie schaffen Handlungsfähigkeit und vermeiden unzumutbar hohe Kostenbelastungen für die Kommunen und ihre Bürger“, so der Abgeordnete weiter.

Zuwendungen werden bis Ende 2028 weitergeführt

Die bisherige Zuwendungsrichtlinie war bis Ende März 2025 befristet. Wagle bezeichnet es als besonders positiv, dass die Förderungen durch eine neue RZWas bis Ende 2028 nahtlos weitergeführt werden. „Auch in Zukunft steht der Freistaat damit fest an der Seite der Städte und Gemeinden in Bayern“, betont er.

Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemeldung.

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