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Rückmeldefrist bis 03. März 2025Sportlerehrung 2025: Erfolgreiche Athleten aus Rottal-Inn gesucht

<p>Gudrun</p>
Von Gudrun
Veröffentlicht am 12.02.2025, 19:27 Uhr
Zuletzt aktualisiert am 06.04.2025, 17:37 Uhr
Der Landkreis Rottal-Inn würdigt auch in diesem Jahr erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler aus Rottal-Inn. „Jedes Jahr aufs Neue ist es schön zu sehen, wie viele erfolgreiche Athleten es bei uns im Landkreis Rottal-Inn gibt“, freut sich Landrat Michael Fahmüller und ruft dazu auf, entsprechend auszeichnungswürdige Leistungen aus dem Jahr 2024 dem Landratsamt zu melden. Rückmeldeschluss […] © Symbolbild

Der Landkreis Rottal-Inn würdigt auch in diesem Jahr erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler aus Rottal-Inn. „Jedes Jahr aufs Neue ist es schön zu sehen, wie viele erfolgreiche Athleten es bei uns im Landkreis Rottal-Inn gibt“, freut sich Landrat Michael Fahmüller und ruft dazu auf, entsprechend auszeichnungswürdige Leistungen aus dem Jahr 2024 dem Landratsamt zu melden. Rückmeldeschluss ist der 3. März 2025.

Im April 2025 werden Einzelsportlerinnen und -sportler sowie Sportmannschaften geehrt

Die Sportlerehrung findet dann im April 2025 in der Stadthalle Pfarrkirchen statt.

Für die Ehrung vorgesehen sind aktive Einzelsportlerinnen und -sportler, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Rottal-Inn haben oder auswärtige Sportler, die einem Verein im Landkreis angehören und in einem der folgenden Wettkämpfe eine Erst-, Zweit- oder Drittplatzierung erreicht haben: Bayerische oder Deutsche Meisterschaften sowie Teilnehmer an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen. Erfolgreiche Einzelsportler mit Wohnsitz im Landkreis Rottal-Inn, die aber einem Verein außerhalb des Landkreises angehören, werden außerdem gebeten sich zu melden.

Auch aktive Sportmannschaften, eines im Landkreis Rottal-Inn bestehenden Vereins, die den ersten Platz einer Bayerischen oder Deutschen Meisterschaft erreicht haben sowie Teilnehmer an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen können sich bewerben.

Rückmeldefrist für Sportlerehrung des Landkreises läuft noch bis 3. März 2025

Die Ehrung erfolgreicher Einzelsportler und Mannschaften erfolgt auf Vorschlag der BLSV Kreis, des Schützengaues, der Vorsitzenden der Sportvereine oder der Gemeinden des Landkreises.

Bis zum 3. März 2025 können sich Sportlerinnen und Sportler per Email unter sportlerehrung@rottal-inn.de anmelden. Bei der Anmeldung bittet das Landratsamt um die Angabe von Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Anschrift, Verein und Art der zu ehrenden Leistung.

Schlagworte: Ehrung | Pressemeldung

Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemeldung.

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