Landkreis Rottal-Inn. Nach Nachweisen der Newcastle-Krankheit im Landkreis Rottal-Inn haben die zuständigen Behörden umfassende Sicherheitsbereiche um die betroffenen Betriebe definiert. In enger Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sollen diese Schritte eine Ausbreitung der Tierseuche verhindern. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der regionalen Tierbestände vor der hochgradig ansteckenden Viruserkrankung.
Festlegung von Schutz- und Überwachungszonen
Um die betroffenen Bestände wurde eine zweistufige Sperrzone eingerichtet. Diese besteht aus einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie einer erweiterten Überwachungszone, die einen Radius von zehn Kilometern umfasst. Eine detaillierte Karte der betroffenen Gebiete wurde über das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) veröffentlicht.
Bisher 6 bestätigte Fälle der Newcastle-Krankheit im Landkreis Rottal-Inn
In mehreren Betrieben im Landkreis wurde die Newcastle-Krankheit amtlich bestätigt. Zur Bekämpfung der Tierseuche und zur Vermeidung von Tierleid ordneten die Behörden die tierschutzgerechte Tötung der gesamten betroffenen Bestände an. Die Ausbrüche erstrecken sich über verschiedene Betriebe.
- 14.04.2026: In einem weiteren Geflügelbetrieb im Gemeindebereich Gangkofen wurde die Newcastle-Krankheit amtlich bestätigt. Nach dem Nachweis durch Fachinstitute mussten zur Seuchenbekämpfung 40.000 Mastgeflügel getötet werden.
Die Karte für die Schutz- und Überwachungszone ist abrufbar unter https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/E9025AE65DB086AD92C51B12241698593FA3FF9B1D571074286A7764A3FB9538 - 10.04.2026: Ein fünfter Fall der Tierseuche wurde in einem Geflügelbetrieb im Gemeindebereich Gangkofen festgestellt. Aufgrund der bestätigten Infektion und zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche mussten 6.000 Hühner tierschutzgerecht getötet werden.
Die Karte für die Schutz- und Überwachungszone ist abrufbar unter https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/66773FFF94961D405174A0466EF6639D1E53EDB835AF0AC24A62A2FFFCF39471 - 30.03.2026: Ein weiterer Ausbruch der Newcastle-Krankheit wurde in einem großen Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich Gangkofen amtlich festgestellt. Betroffen sind rund 77.000 Tiere, die gekeult werden müssen.
Die Schutzzone und Überwachungszone ist hier abrufbar: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/ADD1FD12B5D0881EEED02BDEC5069B032C3E6F3F9AB8DA055A6C3A7D835F90C1 - 26.03.2026: In einem dritten Geflügelbetrieb im Gemeindebereich Gangkofen ist die Newcastle-Krankheit nun nachgewiesen worden. Es wurden 23.000 Hühner tierschutzgerecht getötet werden. Die Überwachungszone betrifft auch Teile der Landkreise Mühldorf, Dingolfing und Landshut.
Die Karte für die Schutz- und Überwachungszone ist abrufbar unter https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/67A620CE419FF62ACB45383F2A71BE351EAB105CDB69E3BDB979E7BFC0947E4A - 20.03.2026: Zweiter Fall der Newcastle-Krankheit auf einem Masthähnchenbetriebs im Gemeindebereich Gangkofen mit 15.000 Hühnern, die tierschutzgerecht getötet wurden.
Masthähnchenbetriebs im Gemeindebereich Gangkofen.
Die Karte für die Schutz- und Überwachungszone ist abrufbar unter: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/8E9F548E49359D091E7361E554DA875051D6262A6382427494A07BA3261A3FF2 - 05.03.2026: Verdacht auf Newcastle-Krankheit. Betroffen sind rund 60.000 Tiere nähe Gangkofen. Am 06.03.2026 wurde der Verdacht durch positive Laborergebnisse bestätigt.
Strategische Abstimmung der Behörden
Das Landratsamt koordiniert das Vorgehen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Unterbindung von Infektionsketten, da das Virus auch über Wildvögel oder kontaminierte Gegenstände übertragen werden kann. Die Behörden beobachten die Lage fortlaufend und stehen in direktem Kontakt mit den landwirtschaftlichen Betrieben, um auf Veränderungen der Situation reagieren zu können. Informationen dazu auch unter www.rottal-inn.de/veterinaeramt.
Strenge Auflagen für Geflügelhalter
Für Besitzer von Hühnern und anderem Geflügel innerhalb der Sperrzonen gelten spezifische Regeln. Im Fokus stehen verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen, um den Kontakt zu potenziellen Erregern zu minimieren. Zudem bestehen Einschränkungen für das Verbringen von Geflügel und Eiern aus den betroffenen Gebieten. Geflügelhalter, die ihre Bestände bisher nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, sind aufgefordert, dies umgehend nachzuholen.
