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Hitzefrei am Arbeitsplatz: Welche Regelungen gibt es?

27.01.2025, 16:05 Uhr
Aktualisiert: 06.04.2025, 17:46 Uhr
Die Arbeit an einem heißen Arbeitsplatz kann sehr unangenehm sein und die Konzentration beeinträchtigen. Hitzefrei in der Schule gibt es – doch gibt es auch hitzefrei am Arbeitsplatz? Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf hitzefrei am Arbeitsplatz? In Deutschland gibt es kein allgemeines Recht auf Hitzefrei am Arbeitsplatz. Ob Arbeitnehmer:innen in den Genuss von hitzefrei […] © Symbolbild

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Die Arbeit an einem heißen Arbeitsplatz kann sehr unangenehm sein und die Konzentration beeinträchtigen. Hitzefrei in der Schule gibt es – doch gibt es auch hitzefrei am Arbeitsplatz?

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf hitzefrei am Arbeitsplatz?

In Deutschland gibt es kein allgemeines Recht auf Hitzefrei am Arbeitsplatz. Ob Arbeitnehmer:innen in den Genuss von hitzefrei kommen, hängt ganz vom Einzelfall und der jeweiligen Situation ab.

In der Regel entscheidet der Arbeitgeber, ob bei hohen Temperaturen gearbeitet werden kann oder nicht. Wenn die Temperaturen am Arbeitsplatz unangenehm hoch sind, sollten Sie sich zunächst an Ihren Vorgesetzten wenden. Dieser kann in Absprache mit dem Betriebsrat dann entscheiden, ob die Arbeit eingestellt wird oder nicht.

Wann gibt es “hitzefrei”?

In einigen Fällen ist hitzefrei auch gesetzlich vorgeschrieben. So müssen beispielsweise Bauarbeiter in Deutschland bei Temperaturen über 33 Grad Celsius ihre Arbeit einstellen. Auch für Kinder und Jugendliche gibt es gesetzliche Regelungen, die besagen, dass bei hohen Temperaturen die Schule ausfallen sollte.

Die Lufttemperatur im Büro darf 35 Grad nicht überschreiten, ansonsten erhalten die Mitarbeiter hitzefrei. Dies gilt jedoch nur, wenn keine Luftduschen, Schutzausrüstungen oder ähnliches vorhanden sind bzw. der Arbeitgeber keine geeigneten Maßnahmen ergriffen hat, um den Schutz der Gesundheit sicherzustellen.

Ab welcher Temperatur muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen?

Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Temperaturen im Arbeitsrecht: Raumtemperatur und Lufttemperatur. Die Raumtemperatur beschreibt die gefühlte Temperatur am Arbeitsplatz, während die Lufttemperatur die tatsächliche Temperatur angibt.

  • Die Arbeitsstättenverordnung besagt, dass die Lufttemperatur 26 Grad nicht überschreiten sollte.
  • Sollte die Lufttemperatur jedoch 30 Grad erreichen, unterliegt der Arbeitgeber dem Arbeitsschutz und muss entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Beispiele, welche Maßnahmen der Arbeitgeber bei Hitze am Arbeitsplatz treffen kann

Die Arbeitgeber sind in der Regel bemüht, die Temperaturen am Arbeitsplatz so angenehm wie möglich zu halten. Dennoch kann es an besonders heißen Tagen vorkommen, dass die Hitze unerträglich wird. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen.

Lüftungsmaßnahmen zur Verfügung stellen

Der Arbeitgeber sollte für ausreichende Lüftung am Arbeitsplatz sorgen. Dazu können beispielsweise regelmäßige Lüftungspausen eingerichtet werden, in denen die Fenster geöffnet werden. Auch eine Klimaanlage oder ein Ventilator kann helfen, die Hitze am Arbeitsplatz erträglicher zu machen.

Kostenlose Erfrischungsgetränke bereitstellen

Der Arbeitgeber sollte seinen Mitarbeitern an heißen Tagen ausreichend Erfrischungsgetränke zur Verfügung stellen. Dies können Wasser, Saft oder auch Tee sein. Auch eine kleine Pause, in der die Mitarbeiter sich etwas abkühlen können, ist hilfreich.

Kleidungsregelungen anpassen

An heißen Tagen sollten die Kleidungsregelungen am Arbeitsplatz gelockert werden. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter legerere Kleidung tragen dürfen, zum Beispiel Shorts oder T-Shirts. Auch das Tragen von offenen Schuhen ist an heißen Tagen angenehmer als das Tragen von geschlossenen Schuhen.

Alternativräume anbieten

Im Sommer kann die Hitze am Arbeitsplatz unangenehm werden. Viele Unternehmen reagieren darauf, indem sie ihren Angestellten hitzefrei geben. Alternativ können Unternehmen auch Räume anbieten, in denen es kühler ist. Diese Räume können mit Klimaanlagen ausgestattet sein oder einfach nur gut gelüftet sein. Wenn Angestellte an einem warmen Arbeitsplatz arbeiten müssen, sollten sie Zugang zu einem dieser Räume haben.

Gleitzeit einführen

Eine Gleitzeitregelung könnte dazu beitragen, die Situation an heißen Tagen zu entspannen. Angestellte könnten dann zum Beispiel früher zur Arbeitsstelle kommen und später gehen. Auch wenn sie weniger Stunden arbeiten, wäre es ihnen möglich, ihre Arbeit in Ruhe zu erledigen und Fehler zu vermeiden.

Homeoffice ermöglichen, falls möglich

Die Klimaanlage ist oft nicht stark genug, um den Raum auf angenehme Temperaturen zu kühlen. Viele Unternehmen ermöglichen ihren Angestellten in diesen Fällen Homeoffice. So können sie in ihrer gewohnten Umgebung arbeiten und müssen sich nicht den extremen Temperaturen am Arbeitsplatz aussetzen.

Was können Sie selbst bei Hitze am Arbeitsplatz tun?

Wenn Sie an einem besonders heißen Tag am Arbeitsplatz sind, können Sie einige Maßnahmen ergreifen, um die Hitze besser zu ertragen:

  • Trinken Sie viel Wasser, damit Sie nicht dehydriert werden.
  • Vermeiden Sie Alkohol und Koffein, da diese Flüssigkeiten den Körper austrocknen.
  • Ziehen Sie leichte und luftige Kleidung an. Synthetische Stoffe sollten Sie meiden, da sie die Hitze nur noch stärker machen.
  • Schalten Sie alle unnötigen elektrischen Geräte aus. Diese erzeugen nur noch mehr Wärme im Raum.
  • Machen Sie häufig Pausen und gehen Sie an die frische Luft. So können Sie sich etwas abkühlen und neue Energie tanken.

Was tun, wenn der Arbeitgeber keine Maßnahmen ergreift?

Wenn die Lufttemperatur am Arbeitsplatz mehr als 30 Grad beträgt und der Arbeitgeber keine geeigneten Maßnahmen unternimmt, kann der Mitarbeiter das Büro verlassen.

Es ist nur dann der Fall, wenn die Gesundheit der Arbeitnehmer enorm gefährdet ist, dass hitzefrei verordnet wird. Dies gilt für Beschäftigte, die bereits unter gesundheitlichen Problemen leiden oder auch für Schwangere.

Wichtig: Sollten sich Arbeitnehmer selbst hitzefrei am Arbeitsplatz verordnen und nach Hause gehen, droht ihnen eine Abmahnung.

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Schlagworte: Hitze | Regelungen

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