NEU SEIT 07.05.2025: Unser Veranstaltungsbereich ist ab sofort online! Reichen Sie kostenlos Ihr Event ein. Weitere Informationen finden Sie hier.

Montag, 11.08.2025

Kontakt zur Redaktion

Hinweis geben

Über uns

Startseite » Ratgeber » Recht & Steuern » Kündigungsschutz in Kleinbetrieben: Diese Regeln gelten

Kündigungsschutz in Kleinbetrieben: Diese Regeln gelten

<p>Gudrun</p>
Von Gudrun
Veröffentlicht am 27.01.2025, 16:05 Uhr
Zuletzt aktualisiert am 06.04.2025, 17:46 Uhr
Oftmals muss ein kleinerer Betrieb Arbeitnehmer gehen lassen, wenn es schlecht läuft und rote Zahlen geschrieben werden. Man kann sich nicht mehr alle Angestellten leisten und muss auf die schlechte Bilanz reagieren, bevor die Firma zu größerem Schaden kommt. Daher gibt es Sonderregeln beim Kündigungsschutz in Kleinbetrieben. Kündigungsschutz: Welche Regeln müssen Kleinbetriebe bei der Kündigung […] © Symbolbild

Oftmals muss ein kleinerer Betrieb Arbeitnehmer gehen lassen, wenn es schlecht läuft und rote Zahlen geschrieben werden. Man kann sich nicht mehr alle Angestellten leisten und muss auf die schlechte Bilanz reagieren, bevor die Firma zu größerem Schaden kommt. Daher gibt es Sonderregeln beim Kündigungsschutz in Kleinbetrieben.

Kündigungsschutz: Welche Regeln müssen Kleinbetriebe bei der Kündigung beachten?

Grundsätzlich kann in Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern jedem Arbeitnehmer zu jeder Zeit gekündigt werden. Dennoch gibt es einige Regeln und Sonderfälle, die beachtet werden müssen:

  • Beschäftigt ein Betrieb mehr als zehn Mitarbeitende greift der gesetzliche Kündigungsschutz. Dies bedeutet, dass jeder Mitarbeitende der länger als sechs Monate im Betrieb arbeitet, nur entlassen werden darf, wenn Arbeitgebende triftige Gründe hat und diese auch darlegen kann.
  • Bei unter zehn Angestellte gilt diese Regel nicht, eine ordentliche Kündigung muss nicht begründet werden.
  • Ab wann ein Unternehmen als Kleinbetrieb gilt, entscheidet die Mitarbeiterzahl der Beschäftigten. Azubis und Praktikanten werden nicht mitgezählt. Bei Teilzeitbeschäftigung wird bei 30 Stunden pro Woche mit 0,75 und bei bis zu 20 Stunden pro Woche mit einem Wert von 0,5 gerechnet.

Schutzwürdige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Ein erheblich schutzwürdiger Arbeitnehmende darf nicht ohne Weiteres vor einem weniger schutzwürdigeren Arbeitnehmende gekündigt werden. Der Arbeitgeber muss spezielle oder sachbezogene Motive für die Auswahl dieses bestimmten Arbeitnehmers anführen können.

Verbot treuwidriger Kündigung

Kündigungen aus willkürlichen oder sachfremden Gründen sind nicht zulässig. Beispiele hierfür sind Abstammung, ethnische Herkunft, Geschlecht oder Religion.

„Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme“

Laut Bundesarbeitsgerichtes (Urteil von 21.02.2001, Az 2 AZR 15/00) bedarf eine Kündigung ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme, soweit im Fall der Kündigung unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist.

Verstoß gegen die guten Sitten

Kündigung aufgrund von Motiven wie Rachsucht oder eine durch den Arbeitgeber herbeigeführte Krankheit sind nicht gestattet.

Sonderkündigungsschutz für bestimmte Personengruppen

Bestimmte Personen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Zu denen gehören beispielsweise schwangere Frauen oder Schwerbehinderte. Bei einer Kündigung muss in diesen Fällen eine Behördengenehmigung eingeholt werden, die nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt wird.

Kündigung von Auszubildenden

Auch MitarbeiterInnen, die sich in der Ausbildung befinden, können nicht ordentlich gekündigt werden und genießen auch in Kleinbetrieben einen besonderen Schutz. Nur während der Probezeit kann ein Auszubildender jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Nach der Probezeit kann der/die Auszubildende mit einer Frist von vier Wochen selbst kündigen, wenn er die Berufsausbildung nicht fortsetzen möchte.

Beide Parteien können ebenfalls ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Ausbildungsverhältnis beenden, wenn wichtige Gründe angegeben werden. Dies muss schriftlich und innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis der Kündigungsgründe geschehen. Wichtige Gründe bedeutet in diesem Fall, dass es Probleme gibt, die trotz des ausbildenden und erzieherischen Zwecks des Arbeitsverhältnisses nicht akzeptiert werden können, beispielsweise wenn der Auszubildende schwerwiegendes oder vertragswidriges Verhalten zeigt.

Bevor die Kündigung erfolgt, muss Ausbilderin zunächst entsprechende erzieherische Maßnahmen anwenden und den Auszubildenden bei vertragswidrigem Verhalten abmahnen.

Nutzen Sie den direkten Weg zur Redaktion! Teilen Sie uns Ihre Hinweise mit, erzählen Sie Ihre Geschichte oder senden Sie uns einen Leserbrief. Ihre Stimme zählt – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

War der Beitrag hilfreich für Sie?

Klicken Sie auf einen Stern, um den Beitrag zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Abgegebene Stimmen: 0

Bisher keine Stimmen! Seien Sie der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren…

Aidenbach & BeutelsbachDienstleisterGesellschaft & Soziales Gudrun
<span class='secondary-title'>Ein herzliches Dankeschön!</span><span class='primary-title'>Das Logo auf den Festspieltickets symbolisiert unsere Wertschätzung für die Spende</span>
<span class='secondary-title'>Ein herzliches Dankeschön!</span><span class='primary-title'>Das Logo auf den Festspieltickets symbolisiert unsere Wertschätzung für die Spende</span>

Ein herzliches Dankeschön!Das Logo auf den Festspieltickets symbolisiert unsere Wertschätzung für die Spende

⧉ Landkreis Freyung-GrafenauKunst & Kultur Gudrun
<span class='secondary-title'>Nachwuchstalente gesucht</span><span class='primary-title'>Kulturpreis 2025: Vorschläge können bis 4. Mai 2025 eingereicht werden</span>
<span class='secondary-title'>Nachwuchstalente gesucht</span><span class='primary-title'>Kulturpreis 2025: Vorschläge können bis 4. Mai 2025 eingereicht werden</span>

Nachwuchstalente gesuchtKulturpreis 2025: Vorschläge können bis 4. Mai 2025 eingereicht werden

Aidenbach & BeutelsbachKunst & Kultur Gudrun
<span class='secondary-title'>11./12. Juli und 18./19. Juli 2025</span><span class='primary-title'>Der Vorverkauf für das Festspiel in Aidenbach im Juli 2025 läuft</span>
<span class='secondary-title'>11./12. Juli und 18./19. Juli 2025</span><span class='primary-title'>Der Vorverkauf für das Festspiel in Aidenbach im Juli 2025 läuft</span>

11./12. Juli und 18./19. Juli 2025Der Vorverkauf für das Festspiel in Aidenbach im Juli 2025 läuft

★ SchlagzeileAbgeordneteNiederbayern Gudrun
<span class='secondary-title'>Inkl. Stellungnahmen der 6 Bundestagsabgeordneten, warum sie nicht abgestimmt haben</span><span class='primary-title'>Gewalthilfegesetz – das vernachlässigte Gesetz zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen</span>
<span class='secondary-title'>Inkl. Stellungnahmen der 6 Bundestagsabgeordneten, warum sie nicht abgestimmt haben</span><span class='primary-title'>Gewalthilfegesetz – das vernachlässigte Gesetz zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen</span>

Inkl. Stellungnahmen der 6 Bundestagsabgeordneten, warum sie nicht abgestimmt habenGewalthilfegesetz – das vernachlässigte Gesetz zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen

AbgeordneteNiederbayern Gudrun
<span class='secondary-title'>Dokumentationszentrum soll in Nürnberg entstehen</span><span class='primary-title'>NSU-Dokuzentrum: Grüne begrüßen Pläne im Koalitionsvertrag der GroKo</span>
<span class='secondary-title'>Dokumentationszentrum soll in Nürnberg entstehen</span><span class='primary-title'>NSU-Dokuzentrum: Grüne begrüßen Pläne im Koalitionsvertrag der GroKo</span>

Dokumentationszentrum soll in Nürnberg entstehenNSU-Dokuzentrum: Grüne begrüßen Pläne im Koalitionsvertrag der GroKo

AbgeordneteNiederbayern Gudrun
<span class='secondary-title'>"GroKo versagt bei der Umsetzung"</span><span class='primary-title'>MdB Schönberger kritisiert Koalitionsvertrag: „Rückschrittlich, unsozial und schlecht für Niederbayern“</span>
<span class='secondary-title'>"GroKo versagt bei der Umsetzung"</span><span class='primary-title'>MdB Schönberger kritisiert Koalitionsvertrag: „Rückschrittlich, unsozial und schlecht für Niederbayern“</span>

"GroKo versagt bei der Umsetzung"MdB Schönberger kritisiert Koalitionsvertrag: „Rückschrittlich, unsozial und schlecht für Niederbayern“