Niederbayern / Berlin. Am 31. Januar 2025, einem Tag, der ganz im Zeichen der kontroversen Abstimmung über das „Zustrombegrenzungsgesetz“ stand, wurde ein anderer, entscheidender Gesetzesentwurf in der Stille verabschiedet: das sogenannten Gewalthilfegesetz.
Von den 11 niederbayerischen Bundestagsabgeordneten haben lediglich 5 an der namentlichen Abstimmung teilgenommen, für die eine Anwesenheitspflicht besteht. Bei den 6 Abgeordneten, die nicht abgestimmt haben, hat Ostbayerische24 eine schriftliche Anfrage gestellt und um eine Stellungnahme gebeten, welche in diesem Beitrag im letzten Abschnitt veröffentlicht wird.
Zwischen Lärm und Stille: Das vernachlässigte Gesetz zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen
Inmitten der lauten politischen Debatten und der medienwirksamen Aufmerksamkeit für das eine Thema geriet ein Gesetz, das Frauen vor Gewalt schützen sollte, in den Hintergrund. Während die Diskussion über Begrenzung und Kontrolle in aller Munde war, wurde der Schutz für die von Gewalt betroffenen Frauen zur nachgeordneten Angelegenheit.
Dieses vernachlässigte, aber essenzielle Gesetz stellt nicht nur einen bürokratischen Schritt dar, sondern ist ein Aufruf zur Verantwortlichkeit und ein notwendiger Fortschritt im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt – ein Thema, das nicht weniger Aufmerksamkeit verdient, als die aktuellen politischen Scharmützel.
In einer Zeit, in der die Stimmen der Schwächsten oft überhört werden, darf eine solch entscheidende Gesetzgebung nicht im Schatten anderer Diskussionen verschwinden.
Warum ist das Gewalthilfegesetz dringend notwendig?
In Deutschland stellt geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt, insbesondere gegen Frauen, ein ernstes und alltägliches Problem dar. Dunkelfeldbefragungen zeigen, dass jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens physische oder sexualisierte Gewalt erlebt hat.
Laut dem Lagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamtes aus dem Jahr 2023 sind täglich mehr als 364 Frauen von Partnerschaftsgewalt betroffen, und nahezu jede zweite Woche wird eine Frau durch diese Gewalt getötet. Insgesamt gab es 2023 über 256.000 Opfer häuslicher Gewalt und ist im Vergleich zum Jahr 2022 um 6,5 Prozent gestiegen. 79,2 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt und 70,5 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt insgesamt sind weiblich. Die Zahl der Frauen, die Opfer von Sexualstraftaten im Kontext von geschlechtsspezifischer Gewalt wurden, stieg ebenfalls auf über 52.000. Die Dunkelziffer ist jedoch wahrscheinlich deutlich höher, da nicht alle Fälle den Behörden bekannt werden.
Gewaltbetroffene Personen im Kontext dieses Gesetzes sind Frauen, die entweder geschlechtsspezifische Gewalt oder häusliche Gewalt erfahren haben, gegenwärtig erleben oder von dieser bedroht sind. Ebenso zählen Kinder dazu, die geschlechtsspezifische oder häusliche Gewalt gegenüber nahestehenden Personen miterlebt haben oder derzeit miterleben.
Trotz des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das im Grundgesetz verankert ist, erhalten viele Betroffene nicht die notwendige Unterstützung und Schutz. Es mangelt an einem flächendeckenden Angebot an Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen in Deutschland.
Was soll sich mit dem Gewalthilfegesetz ändern?
Das Gewalthilfegesetz soll sicherstellen, dass alle Betroffenen – unabhängig von Wohnort, Aufenthaltsstatus oder Einkommen – Zugang zu erforderlichen Schutz- und Beratungsangeboten haben.
Das neue Gesetz trägt auch zur Umsetzung internationaler Verpflichtungen, wie der Istanbul-Konvention, und den Zielen der UN-Agenda 2030 bei.
Diese Maßnahmen sind besonders hervorzuheben:
- Schutz von Opfern: Die Bundesländer und Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, ein umfassendes Angebot an Schutzeinrichtungen bereitzustellen. Das bedeutet, dass Frauenhausplätze gebaut und bestehende Einrichtungen erweitert werden müssen, um Opfern von Gewalt effektive Hilfe zu bieten.
- Kostenfreie Schutzmaßnahmen: Die Beratung sowie der Aufenthalt in Frauenhäusern wird künftig für schutzbedürftige Frauen kostenlos sein. Diese Regelung ermöglicht es betroffenen Frauen, in einer sicheren Umgebung Zuflucht zu finden, ohne finanzielle Belastungen tragen zu müssen.
- Zielgerichtete Beratung: Die Fachberatungsstellen in Deutschland sollen erweitert werden, um hilfebedürftigen Frauen angemessene und zielgerichtete Unterstützung zu bieten.
- Bessere Zusammenarbeit: Vernetzung mit anderen Hilfeeinrichtungen und Behörden, z.B. Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Justiz und Bildungseinrichtungen.
Insgesamt zielt das Gewaltschutzgesetz darauf ab, das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten und ein sicheres Lebensumfeld für alle Menschen zu schaffen.
Ab wann haben betroffene Personen einen rechtlichen Schutzanspruch?
Der Bundestag hat den Entwurf des Gewaltschutzgesetzes am 31. Januar 2025 verabschiedet und wollte, dass betroffene Frauen ab dem 1. Januar 2030 Anspruch auf umfassende Unterstützung haben sollten.
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 14. Februar 2025 dem sogenannten Gewalthilfegesetz zugestimmt.
Das Gesetz wurde am 27. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zu einem großen Teil am 28. Februar 2025 in Kraft.
Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt jedoch erst am 1. Januar 2032 in Kraft, um den Ländern die Gelegenheit zu geben, die Voraussetzungen für dessen Erfüllung zu schaffen.
Wie haben die Abgeordneten im Bundestag am 31. Januar 2025 abgestimmt?
Die Diskussion über das “Zustrombegrenzungsgesetz” im Plenar des Bundestags startete am 31. Januar 2025 um 11:00 Uhr und wurde von einer längeren Besprechungspause unterbrochen. Die namentliche Abstimmung erfolgte gegen 16:00 Uhr. Es gab 228 ja-Stimmen, 349 Gegenstimmen, 5 Enthaltungen und 41 Personen haben nicht abgestimmt. Alle niederbayerischen Bundestagsabgeordneten haben beim “Zustrombegrenzungsgesetz” ihre Stimme abgegeben.
Ab 19:15 Uhr stand das Thema “Sexuelle Gewalt an Kindern, häusliche Gewalt” auf der Tagesordnung des Plenums. Die namentliche Abstimmung vom Gewaltschutzgesetz fand von 20:02 bis 20:22 Uhr statt und wurde vom Bundestag mit 390 Stimmen angenommen. Es sind keine Gegenstimmen verzeichnet, und es gab 70 Enthaltungen. Von den Abgeordneten haben 273 nicht an der Abstimmung teilgenommen, obwohl für eine namentliche Abstimmung eine Anwesenheitspflicht besteht.
Zum Abstimmungsergebnis auf Bundestag.de
Wie haben die niederbayerischen Bundestagsabgeordneten abgestimmt? Welcher Abgeordnete hat nicht abgestimmt?
Insgesamt 11 Bundestagsabgeordnete vertreten die Region Niederbayern. Davon haben 5 Bundestagsabgeordneten an der namentlichen Abstimmung über das Gewalthilfegesetz teilgenommen und mit „Ja“ gestimmt: Erhard Grundl von Bündnis 90/Die Grünen, Rita Hagl-Kehl von der SPD, Johannes Schätzl von der SPD, Marlene Schönberger von Bündnis 90/Die Grünen sowie Max Straubinger von der CDU/CSU.
Die sechs Bundestagsabgeordneten, darunter Muhanad Al-Halak und Nicole Bauer (beide FDP), Thomas Erndl und Florian Oßner (beide CSU) sowie Stephan Protschka von der AfD und Alois Rainer von der CSU, haben bei der namentlichen Abstimmung zum Gewaltschutzgesetz nicht teilgenommen.
Die Stellungnahmen der Bundestagsabgeordneten über das Nichtabstimmen beim Gewalthilfegesetz (alphabetisch sortiert)
Angesichts dieser Abwesenheit hat Ostbayerische24 die Abgeordneten per E-Mail kontaktiert und um eine Stellungnahme gebeten, um die Gründe für ihr Fernbleiben in Erfahrung zu bringen. Darüber hinaus wurde erfragt, wie sie dieses wichtige Thema und die Unterstützung für Betroffene in der Region Niederbayern in Zukunft vorantreiben wollen. Die Antworten der Abgeordneten können Licht auf ihre Positionen und ihr zukünftiges Engagement in diesem Bereich werfen.
Muhanad Al-Halak (FDP) MdB Nicole Bauer (FDP) MdB Thomas Erndl (CSU) MdB Florian Oßner (CSU) MdB Stephan Protschka (AfD) MdB Alois Rainer (CSU)
Stellungnahme von MdB Muhanad Al-Halak (FDP) zum Gewalthilfegesetz und zur Abwesenheit bei der namentlichen Abstimmung
Der ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Muhanad Al-Halak hat auf wiederholte schriftliche Kontaktversuche per Mail und Instagram-Nachricht bezüglich seiner Abwesenheit bei der Abstimmung zum Gewalthilfegesetz nicht reagiert. Es ist unklar, warum er nicht abstimmte und welche Bedeutung er dieser Abstimmung für die gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland beimisst. Die fehlende Stellungnahme wirft Fragen auf, insbesondere angesichts der Relevanz des Gesetzes, das darauf abzielt, Gewaltopfer besser zu schützen und präventive Maßnahmen zu stärken.
Stellungnahme von MdB Nicole Bauer (FDP) zum Gewalthilfegesetz und zur Abwesenheit bei der namentlichen Abstimmung
Die ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Nicole Bauer war auch frauenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion. In einem telefonischen Gespräch äußerte sie, dass sie das Gewaltschutzgesetz für wichtig halte und es unterstütze. Die Abstimmung über das Gesetz fand am Freitagabend statt und verzögerte sich um mehrere Stunden, da vorher das „Zustrombegrenzungsgesetz“ ausführlich diskutiert wurde.
„Ich konnte an der namentlichen Abstimmung nicht teilnehmen, weil ich den letzten Flug nach München erwischen musste, um bei meinem erkälteten zweijährigen Sohn zu sein, der mich als Mama gebraucht hat“, erläuterte Bauer.
Nachdem die FDP aus dem Bundestag ausgeschieden ist, wird Bauer dieses Thema weiterhin in den Landesparlamenten begleiten und in der programmatischen Arbeit der FDP vorantreiben. „Ich selbst bin Kreisrätin und seit Jahren Ansprechpartnerin in der Region für Themen rund um häusliche Gewalt“, fügte Bauer hinzu. Sie betonte, dass Landshut die erste Region in Deutschland war, die das Modellprojekt „Second Stage“ eingeführt hat. Dieses Projekt bietet Frauen nach ihrem Aufenthalt im Frauenhaus eine Übergangslösung in Form von Wohnraum an. Projekte wie dieses sowie der Ausbau der Frauenhäuser werden von Bauer auch in Zukunft als Kommunalpolitikerin unterstützt.
Stellungnahme von MdB Thomas Erndl (CSU) zum Gewalthilfegesetz und zur Abwesenheit bei der namentlichen Abstimmung
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Thomas Erndl erklärte auf unsere Anfrage zur fehlenden Teilnahme an der namentlichen Abstimmung, dass eine zeitliche Verschiebung des Plenarbetriebs eine Abstimmung aus terminlichen Gründen leider unmöglich machte. Inhaltlich unterstützt er den Gesetzentwurf zu „Hilfen bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“, dem auch die Unionsfraktion zugestimmt hat. Erndl begrüßt das „Gewalthilfegesetz“, da es gravierende Lücken im Schutz- und Unterstützungssystem für Gewaltopfer schließt.
Er erläuterte, dass mit dem Gesetz die Länder verpflichtet werden, ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bereitzustellen. Ab 2027 beteiligt sich der Bund erstmals an der Finanzierung der Frauenhausinfrastruktur.
Erklärung zur Abwesenheit bei der namentlichen Abstimmung
Im Anschluss an die Debatte zum „Zustrombegrenzungsgesetz“ fand eine Fraktionssitzung statt, in der abgefragt wurde, ob genügend Abgeordnete für eine sichere Mehrheit bei der Abstimmung zum „Gewalthilfegesetz“ bleiben. In Anbetracht dieser Informationen entschied sich Erndl, sich bei der Bundestagspräsidentin für den weiteren Sitzungsverlauf zu entschuldigen und die Rückreise in seinen Wahlkreis anzutreten, wie fast 300 andere Abgeordnete ebenfalls.
Nach Recherchen war Thomas Erndl am Freitagabend als Ehrengast auf einer Faschingsveranstaltung präsent. Am Samstag, 01. Februar 2025, war er ab 9 Uhr am Infostand in Plattling anzutreffen.
Unterstützung für Bürgerinnen in der Region auch in Zukunft
Auf Nachfrage, wie er Bürgerinnen in der Region unterstützen möchte, antwortete Erndl: „Die Anliegen des Gesetzes unterstütze ich. Die Übergangsfristen sind üblich, da die erforderlichen Strukturen noch nicht vorhanden sind. Die Bundesregierung ist für die Umsetzung zuständig.“
Er ergänzte, dass er sich in seinem Wahlkreis unter anderem für Initiativen wie den Frauennotruf Deggendorf engagiert. Die Frage, wie genau er den Frauennotruf unterstützt, blieb unbeantwortet. Der Frauennotruf Deggendorf bestätigte hingegen, dass er stets ein offenes Ohr für Probleme, Fragen und Sorgen hat und bereits ein Austausch zum „Gewalthilfegesetz“ stattgefunden hat.
Stellungnahme von MdB Florian Oßner (CSU) zum Gewalthilfegesetz und zur Abwesenheit bei der namentlichen Abstimmung
Florian Oßner, Bundestagsabgeordneter der CSU, erläuterte die Gründe für seine Abwesenheit bei der Abstimmung für das Gewalthilfegesetz wie folgt:
„Ich stimme dem Gesetzentwurf für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu. Dies hat auch die Unionsfraktion mit 100 Prozent Zustimmung deutlich gemacht. Die plötzliche und ungewöhnliche Terminsetzung am Freitagabend ohne vorherige Ankündigung hat jedoch viele in Terminschwierigkeiten gebracht. Selbst bei den beiden verbleibenden Regierungsfraktionen SPD und Grüne, welche diese Abstimmung anforderten, fehlten 48 Abgeordnete. Mit unseren 101 Stimmen von CDU und CSU haben wir jedoch dazu beigetragen, dass der Gesetzentwurf am Ende eine Mehrheit bekommen hat. Dies wäre ohne uns nicht möglich gewesen.“
Unterstützung für Bürgerinnen in der Region ist unklar
Auf die Nachfrage, wie Oßner das Thema bis Januar 2032 unterstützen möchte und welche Maßnahmen er zur Unterstützung für Bürgerinnen in seiner Region plant, wurde deutlich, dass er derzeit zurückhaltend ist. Er äußerte, dass er sich mitten in den Koalitionsverhandlungen zur Bildung der nächsten Bundesregierung befindet. Er betonte, dass die Antworten auf diese Fragen vom Ausgang der Verhandlungen abhängen und zeigte gleichzeitig sein Interesse, das Thema auch in Zukunft zu unterstützen.
Nach Überprüfung seines Terminkalenders war Oßner am Samstagmorgen zwischen 8 und 10 Uhr in Oberahrain am Infostand anzutreffen. Der Grund, warum die weitere Unterstützung vom Ausgang der Koalitionsverhandlungen abhängt, bleibt unklar.
Stellungnahme von MdB Stephan Protschka (AfD) zum Gewalthilfegesetz und zur Abwesenheit bei der namentlichen Abstimmung
Bundestagsabgeordneter Stephan Protschka von der Alternative für Deutschland (AfD) erläuterte schriftlich die Gründe für seine Abwesenheit bei der Abstimmung über das „Gewalthilfegesetz“. Er hebte hervor, dass die Unterbrechungen des Plenums sowie die damit verbundenen erheblichen Verspätungen ihn dazu veranlasst haben, früher zu einer bereits zugesagten Veranstaltung zu gehen.
Protschka betonte die Notwendigkeit, gegen die schweren sozialen Probleme anzugehen. Er fordert die Schaffung eines verlässlichen Rahmens für ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes und niedrigschwelliges Hilfesystem, das Schutz und Unterstützung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bietet. Darüber hinaus hebte er hervor, dass ein diskriminierungsfreier und kostenfreier Zugang für alle betroffenen Frauen und deren Kinder sichergestellt werden müsse.
Erklärung zur Abwesenheit bei der namentlichen Abstimmung
Allerdings äußerte er Bedenken hinsichtlich des Gesetzentwurfs, der seiner Meinung nach den Anforderungen nicht gerecht werde. Protschka kritisiert das Fehlen einer fundierten Ursachenanalyse sowie einer kritischen Auseinandersetzung mit den innenpolitischen Aspekten. Zudem hebte er hervor, dass ein möglicher Zusammenhang zur “unkontrollierten Masseneinwanderung” nicht untersucht werde. Auch die Informationen zu den Kosten und zur Finanzierbarkeit seien nicht überzeugend. Aus diesen Gründen habe sich die AfD für eine Enthaltung entschieden. (1)
Unterstützung für Bürgerinnen in der Region ist unklar
Protschka bestätigte, dass er grundsätzlich bereit sei, sich für das Thema zu engagieren und sich für die Bürgerinnen in der Region einzusetzen. Er betonte, dass er häusliche Gewalt sehr ernst nimmt.
Konkrete Antworten, wie er sich engagieren möchte, blieben offen. Nachfragen zu seinen vorherigen Antworten blieben ebenfalls unbeantwortet.
(1) MdB Protschka war bei der Abstimmung zum Gewalthilfegesetz nicht mehr anwesend. Auch bei einer Enthaltung wird in der Regel eine Stimme abgegeben.
Stellungnahme von MdB Alois Rainer (CSU) zum Gewalthilfegesetz und zur Abwesenheit bei der namentlichen Abstimmung
Alois Rainer, Bundestagsabgeordneter der CSU, hat die jüngsten Änderungen des Gewalthilfegesetzes als bedeutende Verbesserung für betroffene Frauen hervorgehoben. Er erklärte, dass die CDU/CSU-Fraktion einen eigenen Antrag eingereicht hat, um eine umfassende Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt zu fördern.
Laut Rainer hat sich die CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aktiv an den Verhandlungen beteiligt und konnten sich in einigen wichtigen Punkten durchsetzen. „Der Fraktion war es ein wichtiges Anliegen das Gewalthilfegesetz noch in der letzten Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Die CDU/CSU-Fraktion hat sich dafür stark gemacht, den Beschluss zu ermöglichen. Aber ich bedaure, dass unser Antrag mit weiteren wichtigen Maßnahmen abgelehnt wurde und sehe dadurch in dem Bereich weiterhin Handlungsbedarf.“ so Rainer.
Erklärung zur Abwesenheit bei der namentlichen Abstimmung
Rainer erläutert zur Anwesenheitspflicht für namentliche Abstimmungen, dass sich der Sitzungsverlauf unerwartet verzögert habe, wodurch die Abstimmung später als geplant stattfand. Da er bereits fest vereinbarte und nicht verschiebbare Termine außerhalb des Parlaments hatte, war es ihm nicht möglich, neben dem „Zustrombegrenzungsgesetz“ auch dem „Gewalthilfegesetz“ zuzustimmen.
Trotz intensiver Suche nach Alternativen entschied er sich, seinen geplanten Verpflichtungen nachzukommen, da er davon ausging, dass die Abstimmung erfolgreich sein würde. Rainer betonte, dass ihm seine parlamentarischen Aufgaben wichtig sind, und er versteht die kritische Sicht auf die Anwesenheitspflicht. Dennoch sei es auch Teil verantwortungsvoller Politik, verschiedene Verpflichtungen zu vereinbaren.
Er äußerte Bedauern über seine Abwesenheit bei der Abstimmung am Freitagabend, die auf terminliche Gründe zurückzuführen war. „Die letzte Möglichkeit der Rückreise war ein Flug am Freitagabend um 21 Uhr“, so Rainer. Trotz seiner Abwesenheit zeigt er sich zuversichtlich, dass das beschlossene Gesetz eine positive Wendung darstellt und hofft auf die Umsetzung weiterer, umfangreicher Vorschläge in diesem Bereich.
Nach unseren Recherchen hatte Rainer am Folgetag einen Termin für einen Infostand in Oberalteich. Dieser fand von 9 bis 12 Uhr statt.
Kontakt zu Frauenhäusern in Zukunft aufbauen
Auf die Frage, ob er bereits Kontakt zu Frauenhäusern oder dem Weißen Ring habe und regelmäßige Gespräche führe, verneinte Rainer und erklärte, dass bislang nur kurze Unterhaltungen am Infostand stattgefunden haben. Er ergänzte, dass er plane, dies künftig zu ändern. Er beabsichtige, regelmäßige Austauschgespräche mit Frauenhäusern zu führen und deren Unterstützung zu intensivieren.