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GartenpflegeNaturschutz: Heckenschnitt nur noch bis Ende Februar erlaubt

Veröffentlicht am 21.02.2025, 17:32 Uhr
Zuletzt aktualisiert am 03.03.2025, 17:41 Uhr
Noch ist es kalt, doch der Frühling naht, und mit ihm beginnt die Brutzeit der Vögel. Der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) appelliert, ab März auf das Schneiden von Hecken und Gehölzen zu verzichten. Ab dem 1. März ist radikales Schneiden gesetzlich verboten, um Nistplätze für Vögel wie Amseln und Rotkehlchen zu […] © Symbolbild

Noch ist es kalt, doch der Frühling naht, und mit ihm beginnt die Brutzeit der Vögel. Der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) appelliert, ab März auf das Schneiden von Hecken und Gehölzen zu verzichten. Ab dem 1. März ist radikales Schneiden gesetzlich verboten, um Nistplätze für Vögel wie Amseln und Rotkehlchen zu schützen.

„Kleine Verschönerungen an der Hecke – sogenannte leichte Form- und Pflegeschnitte – sind in diesem Zeitraum in Ordnung. Aber mit Vorsicht. Dabei ist es wichtig, vorher zu überprüfen, ob und wo Vögel in dem Gebüsch brüten und ob kleine Säugetiere sich dort Futtervorräte angelegt haben“, so die LBV-Biologin Angelika Nelson. .

Die optimale Pflege von Hecken erfolgt in der Vegetationsruhe zwischen Oktober und Februar. Ein Schnitt während der Brutzeit gefährdet Jungvögel und deren Lebensraum. Leichte Form- und Pflegeschnitte sind im Zeitraum von März bis September erlaubt, jedoch sollten dabei brütende Vögel und Futtervorräte kleiner Säugetiere beachtet werden.

Für eine gesunde Hecke empfiehlt sich eine Verjüngung durch gezielte Schnitte in Abschnitten. Eine vollständige Entfernung einer Hecke sollte vermieden werden, um Lebensräume zu erhalten. Unsachgemäße Schnitttechniken können den Sträuchern schaden.

Bei der Entsorgung von Gartenabfällen ist Vorsicht geboten: Illegale Ablagerungen im Wald schädigen das Ökosystem, indem sie invasive Pflanzen fördern. Offenes Verbrennen von Gartenabfällen setzt Schadstoffe frei. Stattdessen empfiehlt der LBV die Kompostierung im eigenen Garten oder die Abgabe bei kommunalen Grüngut-Annahmestellen.

Weitere Informationen sind auf www.lbv.de/hecken verfügbar.

Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemeldung.

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