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So erkennen Sie „schwarze Schafe“ im Handwerk

<p>Gudrun</p>
Von Gudrun
Veröffentlicht am 27.01.2025, 16:05 Uhr
Zuletzt aktualisiert am 06.04.2025, 17:43 Uhr
Die Badsanierung steht an, die Farbe in den Wohnräumen können Sie nicht mehr sehen oder ein neuer Fußboden im Wohnzimmer ist fällig. Jetzt brauchen Sie „nur“ noch den passenden und kompetenten Handwerker. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass es leider viele schwarze Schafe im Handwerk gibt. Wie Sie die Qualität der Firmen prüfen können, erfahren […] © Symbolbild

Die Badsanierung steht an, die Farbe in den Wohnräumen können Sie nicht mehr sehen oder ein neuer Fußboden im Wohnzimmer ist fällig. Jetzt brauchen Sie „nur“ noch den passenden und kompetenten Handwerker. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass es leider viele schwarze Schafe im Handwerk gibt.

Wie Sie die Qualität der Firmen prüfen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wir erklären, wie Sie sich vor „schwarzen Schafen“ im Handwerk schützen können

Beispiel 1, wie es nicht sein sollte: Malerarbeiten

Einige Firmen bieten Malerarbeiten als ergänzende Leistung mit an. Erstens ist dies gesetzlich nicht erlaubt, weil es ein meisterpflichtiges Handwerk ist, und zweitens fehlt den Firmen die fachliche Eignung.

Sie meinen „Naja, es müssen nur die Wände neu gestrichen werden“. Problematisch wird es, wenn die Farbe oder der Putz nach einer gewissen Zeit abblättert oder Sie auf die Farbe allergisch und mit Atemproblemen reagieren, weil der Qualitätsstandard nicht eingehalten wurde.

Eventuell bleiben Sie dann sogar auf den Mehrkosten sitzen, weil die Firma aufgrund der unsachgemäßen Ausführung nicht zahlt.

Lösung: Beauftragen Sie bitte einen Malermeister, der das fachliche Wissen durch Meisterprüfung nachweisen kann.

Beispiel 2, wie es nicht sein sollte: Parkett verlegen

Ein Schreinermeister wurde beauftragt den Parkettboden im Wohnzimmer zu verlegen, was mit rund 15.000 € in Rechnung gestellt wurde. Nach einigen Wochen wölbte sich der Holzboden immer mehr. Eine Nachbesserung war nicht möglich, da der Boden komplett erneuert werden musste.

Grund: Der Schreiner hat die Trittschallplatten fehlerhaft angebracht. Um den Fall kümmerten sich Anwälte inklusive Gutachter. Den Schaden (Erneuerung, Anwälte, Gutachten) trägt bis zu einem Urteil der Auftraggeber.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden nicht, da die Leistungen als Bodenleger nicht versichert waren. Ob die Firma den Schaden wirtschaftlich übernehmen kann oder zuvor Insolvenz anmeldet bleibt offen.

Lösung: Beauftragen Sie einen Bodenleger. Ein Bauschreiner ist nicht gleichzeitig zum Verlegen von Böden qualifiziert.

Beispiel 3, wie es nicht sein sollte: Der „Alleskönner“

Regelmäßig bin ich mit Firmen in Kontakt, die unterschiedliche Leistungen zwar anbieten, jedoch fehlt die fachliche Eignung oder können kein Gewerbe für diese Branche nachweisen. Nur weil man etwas KANN, bedeutet es nicht, dass man dies auch DARF.

Lösung: Bitte prüfen Sie vor der Beauftragung, ob die Firma fachlich geeignet ist.

Welche Möglichkeiten Sie haben, um die Qualität der Firma zu überprüfen

Wählen Sie bitte eine Fachfirma aus, welche die Tätigkeiten auch gelernt hat. Ganz nach dem Motto: „Gelernt ist gelernt“!

1. Prüfen Sie die Qualifizierung des Betriebes

Lassen Sie sich die Qualifizierung der Firma nachweisen (z.B. Meisterbrief, Gesellenbrief, Ausbildungsnachweis oder Zertifikate).

2. Gibt es Kundenbewertungen?

Achten Sie auf Kundenbewertungen auf der Homepage oder den sozialen Kanälen (Facebook etc.). Natürlich sollten die Bewertungen auch begründet sein.

Fragen Sie auch Bekannte oder Freunde oder erkundigen Sie sich bei der Firma nach Referenzen von vorherigen Aufträgen.

Schlagworte: Qualität | schwarze Schafe

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