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Probleme mit der Heizung: Rechtliche Fragen für Mieter:innen (Teil 3/3)

<p>Gudrun</p>
Von Gudrun
Veröffentlicht am 27.01.2025, 16:05 Uhr
Zuletzt aktualisiert am 06.04.2025, 17:43 Uhr
Wenn es um die Heizung und Heizungsausfälle geht, ist es vor allem als Mieter einer Immobilie wichtig, die rechtliche Lage zu kennen. Denn der Vermieter ist für die Instandhaltung der Heizung verantwortlich. Sollte die Heizung doch Probleme machen haben Sie bestimmte Rechte. Gleichzeitig müssen Sie aber auch bestimmte Regeln beim Heizen befolgen. Die wichtigsten Fragen […] © Symbolbild

Wenn es um die Heizung und Heizungsausfälle geht, ist es vor allem als Mieter einer Immobilie wichtig, die rechtliche Lage zu kennen. Denn der Vermieter ist für die Instandhaltung der Heizung verantwortlich. Sollte die Heizung doch Probleme machen haben Sie bestimmte Rechte. Gleichzeitig müssen Sie aber auch bestimmte Regeln beim Heizen befolgen. Die wichtigsten Fragen beantworten wir im Folgenden:

Teil 3: Heizungsprobleme: Rechtliche Fragen für Mieter

Teil 1: Heizungsprobleme: Was ist zu tun?
Teil 2: Probleme vorbeugen: Die richtige Wartung und Pflege
Teil 3: Heizungsprobleme: Rechtliche Fragen für Mieter

Die Heizung fällt aus: Was ist zu tun?

Die Heizung bleibt plötzlich kalt: Sobald Sie dies feststellen, müssen Sie umgehend ihren Vermieter, den Hausmeister oder die Hausverwaltung darüber informieren. Tun Sie dies am Besten auch schriftlich, damit Sie später den Zeitpunkt belegen können.

Wenn Sie dies nicht tun, können Sie eventuell schadenersatzpflichtig gemacht werden und müssen unter Umständen sogar für Folgeschäden aufkommen.

Der Vermieter muss sich so schnell wie möglich um die Reparatur kümmern. Können Sie ihn nicht erreichen und haben Sie ein akutes Problem wie einen Wasserrohrbruch können Sie auch selbst einen Handwerker beauftragen, um weitere Schäden zu vermeiden. Der Vermieter ist hier in der Pflicht die Kosten zu decken.

Mietminderung bei Heizungsausfall?

Ihre Heizung ist defekt und der Vermieter lässt mit der Reparatur auf sich warten. Hier kann die „Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung“ beeinträchtigt sein. In diesem Fall dürfen Sie als Mieter weniger Miete zahlen.

Wichtig ist, dass Sie als Mieter in der Beweispflicht stehen. Führen Sie ein Protokoll, in dem Sie die Außen- und Innentemperaturen dokumentieren. Zudem können Sie sich rechtliche Hilfe beim Mieterverein oder bei einem Anwalt holen.

Wie stark die Minderung ist, muss bei jedem Einzelfall neu festgestellt werden, es gibt keine pauschalen Regelungen. Denkbar sind von 10 Prozent bei unzureichender Heizleistung in einzelnen Räumen bis zu 100 Prozent bei einem totalen Heizungsausfall während der Heizperiode in der ganzen Wohnung.

Wann muss ich heizen?

In den meisten Mietverträgen gibt es eine genau vorgeschriebene Heizperiode mit festgelegten Temperaturen. Als Mieter sind Sie verpflichtet, die Wohnung so zu beheizen, dass diese nicht zu stark auskühlt, denn durch die Feuchtigkeit kann Schimmel entstehen.

Die Mindesttemperatur liegt hierbei meist zwischen 20 und 22 Grad, in der Regel geht eine Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April.

Fazit bei Heizungsproblemen

Ein Heizungsschaden kann teuer werden, also versuchen Sie als Hauseigentümer, die Heizung so zu pflegen, dass Probleme erst gar nicht entstehen. Sollte doch mal etwas nicht stimmen rufen Sie, wenn Sie unsicher sind lieber einen Fachmann, der mit der richtigen Diagnose die Heizung schnell wieder instand setzt. Dies kann Ihnen viel Ärger und weitere Kosten ersparen.

Als Mieter denken Sie daran, bei allen Problemen Ihren Vermieter alternativ die Hausverwaltung direkt zu benachrichtigen, denn Sie müssen sich nicht selbst um die Beauftragung der Handwerker kümmern.

Schlagworte: Heizung | Mietrecht

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