Der Bayerische Arbeitsmarktfonds (AMF) unterstützt Arbeitslose sowie Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen, um Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu erreichen. Ab sofort können sich Projektträger für die 35. Auswahlrunde um eine Förderung bewerben.
Wichtige Unterstützung in herausfordernden Zeiten
Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf betont die Relevanz des AMF, insbesondere angesichts steigender Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel: „In Bayern ergreifen wir aktiv Maßnahmen, um gezielt Menschen zu unterstützen, die auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Schwierigkeiten haben. Mit unserem bewährten AMF fördern wir arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen durch Qualifizierung. Der AMF gibt engagierten Projektträgern, die innovative und motivierende Ideen haben, den notwendigen Schub. Seien auch Sie 2025 mit dabei!“
Bewerbungsdetails und Fristen
Interessierte Träger können sich ab sofort um eine Förderung bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 8. April 2025. Im Sommer wird eine Arbeitsgruppe über die eingereichten Anträge entscheiden. Diese Gruppe setzt sich aus Vertretern der Wirtschaft, von Kammern und Gewerkschaften sowie der Bundesagentur für Arbeit und der Bayerischen Staatsregierung zusammen.
Erfolgreiche Förderung seit 1997
Seit 1997 fördert das Bayerische Arbeitsministerium durch den AMF die Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, älteren Menschen, Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen, Menschen mit Behinderungen, Frauen sowie Migrantinnen und Migranten. In dieser Zeit unterstützte der AMF 627 Projekte mit einem Gesamtvolumen von über 130 Millionen Euro. Alle Projekte zeichnen sich durch eine bedarfsorientierte Beratung und Begleitung der Betroffenen aus.
Weitere Informationen erfahren
Detaillierte Informationen zum Bayerischen Arbeitsmarktfonds sind online verfügbar: Arbeitsmarktfonds