Auf der A3 war am 08.02.2025 wirklich was los! Die Autobahn verwandelte sich in ein lebhaftes Spektakel, das die Verkehrspolizeiinspektion Passau auf Trab hielt. Lesen Sie den Pressebericht, der von einem turbulenten Tag auf der Autobahn berichtet.
PASSAU, A3. Mehrere Pkw-Fahrer wegen teils erheblicher Verkehrsverstöße beanstandet
Beamte der technischen Verkehrsüberwachung führten gestern mit einem Zivilfahrzeug mobile Geschwindigkeitskontrollen auf der A3 zwischen dem Grenzübergang Suben und der Anschlussstelle Iggensbach durch und stellten dabei insgesamt sechs Verstöße gegen einzelne Geschwindigkeitsbeschränkungen, den erforderlichen Mindestabstand und die Benutzung von Mobiltelefonen fest.
Bei insgesamt drei beanstandeten Pkw-Fahrern, die im Bundesgebiet keinen Wohnsitz hatten, wurden jeweils Sicherheitsleistungen im dreistelligen Bereich im Hinblick auf die eingeleiteten Bußgeldverfahren einbehalten. Die höchste Überschreitung war um 49 km/h bei zulässigen 80, welche zudem mit einem einmonatigen Fahrverbot geahndet wird.
RUHSTORF an der ROTT (Lkr. Passau), A3. Zulässige Länge und Höhe bei Autotransporter überschritten
Mehr als einen Meter zu lang und 13 Zentimeter zu hoch unterwegs war gestern Vormittag ein rumänischer Autotransporter, welcher auf dem Autobahnparkplatz Rottal-West einer Kontrolle unterzogen wurde. Gegen den 56-jährigen Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Nach einer Neubeladung der acht von ihm transportierten Pkw konnte der Fahrer schließlich die zulässigen Abmessungen eingehalten und die Weiterfahrt fortsetzen.
HUTTHURM (Lkr. Passau), B12. Holztransporter war zu schwer und zu lang
Wie eine Kontrolle von Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Passau gestern frühmorgens auf der B12 bei Hutthurm ergab, war ein 36-jähriger deutscher Kraftfahrer mit einer Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts von 40 t um mehr als 9 t bzw. 23% unterwegs. Zum Transport der drei Stapel Fichtenholz war der Teleskopanhänger des Sattelkraftfahrzeuges zudem unzulässig um mehr als einen halben Meter zu weit ausgezogen und damit zu lang.
Der angezeigte Fahrer muss mit der Verhängung eines Bußgeldes in dreistelliger Höhe sowie einer Punkteeintragung im Fahrerlaubnisregister rechnen. Die Weiterfahrt konnte er erst nach entsprechender Ab- bzw. Umladung fortsetzen.
WINDORF (Lkr. Passau), A3. Kraftfahrer missachtete Lkw-Überholverbot
Ein 29-jähriger bosnischer Kraftfahrer, unterwegs mit einem kroatischen Sattelkraftfahrzeug, wurde gestern Vormittag zwischen den Autobahnanschlussstellen Passau-Mitte und Passau-Süd von einer Streife der Verkehrspolizei Passau dabei beobachtet, wie er das führ ihn geltende Überholverbot missachtete und einen vorausfahrenden Sattelzug überholte.
Gegen den Mann wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung konnte er die Fahrt fortsetzen.
WINDORF (Lkr. Passau), A3. Kraftfahrer mit abgelaufener Fahrerlaubnis unterwegs
Bei der Kontrolle eines slowenischen Sattelkraftfahrzeuges gestern Vormittag stellten Beamte der Verkehrspolizei Passau auf dem Autobahnparkplatz Schaufelholz fest, dass die Fahrerlaubnis des 45-jährigen bosnischen Fahrers bereits seit mehr als drei Wochen abgelaufen und damit ungültig war.
Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, wobei er eine Sicherheitsleistung hinterlegte. Die Weiterfahrt wurde bis zum Eintreffen eines Ersatzfahrers im Verlauf des gestrigen Abends untersagt.
Bei Bundespolizeikontrollen mehrere Verstöße gegen Verkehrsvorschriften festgestellt
RUHSTORF A.D.ROTT / WINDORF (Lkr. Passau), A3. Anlässlich auf der A3 durchgeführter grenzpolizeilicher Einreisekontrollen der Bundespolizei Passau mussten gestern mehrere Fahrzeugführer beanstandet werden.
- Unter anderem wurde ein 24-jähriger Bulgare am Steuer eines Pkw mit deutscher Zulassung angetroffen, welcher zur Zwangsentstempelung aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes ausgeschrieben war. Gegen Fahrer und die nicht anwesende Halterin wurden Strafverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt musste untersagt werden.
- Ein 37-jähriger Niederländer am Steuer seines niederländischen Pkw konnte nur einen seit mehreren Monaten abgelaufenen Führerschein mit ebenfalls abgelaufener Fahrerlaubnisklasse vorlegen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Nach Vernehmung und Benennung einer Zustellungsbevollmächtigten wurde der Mann mit der Auflage entlassen, bis zum Erhalt der erforderlichen Fahrerlaubnis keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge mehr zu führen.
- Gegen einen 34-jährigen Rumänen am Steuer eines rumänischen Pkw wurde ebenfalls ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, da er die zum Führen des Fahrzeuges erforderliche Fahrerlaubnis nicht besaß. Nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung musste auch er das Fahrzeug stehen lassen.
- Ein 56-jähriger türkischer Kraftfahrer, welcher ein deutsches Kleintransporter-Gespann führte, überschritt bei seinem Transport von zwei Wasserbecken das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers von 3,5 t um mehr als 12 % und die zulässige Höhe von vier Metern um 40 cm. Zudem war ein Reifen des Anhängers erheblich an der Seitenwand beschädigt und ohne ausreichend tiefe Hauptprofilrillen. Auch hier wurden Bußgeldverfahren gegen Fahrer und nicht anwesenden Halter eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.