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Landkreis DeggendorfSchleierfahnder stellen größere Menge Bargeld sicher – Verdacht der Geldwäsche

Veröffentlicht am 07.02.2025, 05:25 Uhr
Zuletzt aktualisiert am 03.03.2025, 17:43 Uhr
HENGERSBERG, LKR. DEGGENDORF. Nach einer Fahrzeugkontrolle auf der BAB A3, Richtung Österreich, haben Schleierfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Deggendorf am Dienstag, 04.02.2025, kurz nach 07.00 Uhr, eine größere Menge Bargeld sichergestellt. Nach der Kontrolle eines VW Golf aus Rheinland-Pfalz haben die Beamten bei der Durchsuchung des Fahrzeug in einem Rucksack über 100.000 Euro Bargeld aufgefunden. Nachdem die […] © FKG Deggendorf

Bargeldfund bei Hengersberg auf der Bundesautobahn A3

Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemeldung der Polizei, Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts.

HENGERSBERG, LKR. DEGGENDORF. Nach einer Fahrzeugkontrolle auf der BAB A3, Richtung Österreich, haben Schleierfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Deggendorf am Dienstag, 04.02.2025, kurz nach 07.00 Uhr, eine größere Menge Bargeld sichergestellt.

Nach der Kontrolle eines VW Golf aus Rheinland-Pfalz haben die Beamten bei der Durchsuchung des Fahrzeug in einem Rucksack über 100.000 Euro Bargeld aufgefunden. Nachdem die beiden Männer im Alter von 34 und 22 Jahren über die Herkunft des Geldes keine Angaben machten und auch keine entsprechenden Nachweise hierüber erbringen konnten, wurde das Bargeld zur Vorbereitung der Einziehung sichergestellt. Die beiden wurden vorläufig festgenommen.

Noch am Dienstag wurden die Wohnungen der beiden Tatverdächtigen durch rheinland-pfälzische Einsatzkräfte nach Beweismitteln durchsucht. Hierbei stellten die Beamten in einer der beiden Wohnungen rund 1000 Euro Bargeld sowie ein Notebook sicher.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Deggendorf zusammen mit der Kriminalpolizeistation Deggendorf wegen des Verdachts der Geldwäsche dauern an.

„Beweislastumkehr“ – Vereinfachte Verfahren für die Vermögensabschöpfung

Mit der Strafrechtsänderung 2017 können die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte Vermögenswerte mit unklarer bzw. krimineller Herkunft leichter einziehen – der Nachweis einer konkreten strafbaren Handlung ist hierfür nicht notwendig – d. h. der Betroffene muss nachweisen, dass er das gesicherte Vermögen auf legale Weise erlangt hat. Auch die niederbayerischen Polizeidienststellen gemeinsam mit den Justizbehörden greifen vermehrt auf die rechtlichen Möglichkeiten zurück, um Taterträge zu sichern – denn: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“.

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