Informieren Sie sich über die neuesten Polizeimeldungen Kompakt vom 15. Februar 2025 für den Landkreis Passau.
Unfallflucht – Zeugen gesucht
UNTERGRIESBACH / LKR. PASSAU. Am Freitag, 14.02.2025, befuhr ein 28-jähriger Fahrzeugführer gegen 06:30 Uhr die Kreisstraße PA 28 von Hochwinkel in Richtung Untergriesbach. In einer langgezogenen Rechtskurve Höhe Gotting kam ihm ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer entgegen. Der entgegenkommende Pkw kam hierbei auf die Gegenfahrbahn, weshalb es zu einem Spiegelstreifer zwischen beiden Fahrzeugen kam. Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt ungehindert fort, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nach zu kommen.
Die Polizeiinspektion Hauzenberg hat die Ermittlungen wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort aufgenommen und nimmt Zeugenhinweise entgegen – Tel.-Nr.: 08586-96050.
Verkehrsüberwachung der Verkehrspolizei Passau
Von Beifahrerin angegriffen, angespuckt und beleidigt
PASSAU. Am 14.02.2025 wurde ein PKW gegen 23:30 Uhr in der Königsberger Straße in Passau einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle benahm sich die lediglich mitfahrende 36-jährige Passauerin stark ungebührlich.
Sie trat immer direkter an die Beamten heran, unterschritt dabei mehrfach die intime Distanzzone. Zudem beleidigte sie die Polizeibeamten immer wieder massiv. Beruhigungsversuche zeigten zu keinem Zeitpunkt eine Wirkung.
Im weiteren Verlauf spuckte diese einen Polizisten an, weshalb sie gefesselt und die Identität festgestellt wurde. Die Passauerin wird nun wegen mehreren Straftaten angezeigt.
LKW-Kontrolle – Verstoß Ladungssicherung und Fahren ohne Fahrerlaubnis
WINDORF. Am 14.02.2025 gegen Mittag wurde ein 55-jähriger, ungarischer LKW-Fahrer kontrolliert. Bei der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass seine Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anerkannt wird und er daher ohne gültige Fahrerlaubnis fuhr. Zudem war seine Ladung nicht vorschriftsmäßig gesichert. Seine Paletten waren bereits verrutscht und neigten sich gegen die Plane des Sattelaufliegers.
Der Kraftfahrer wurde wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und einen Verstoß gegen die Ladungssicherung angezeigt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Nach Leistung einer Sicherheitsleistung konnte sich der Fahrer um die Umladung und Sicherung der Ladung, sowie um einen Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis kümmern.
Kraftfahrer missachten Lkw-Überholverbot
WINDORF. Zwei Kraftfahrer, ein 65-jähriger Rumäne sowie ein 55-jähriger Bulgare mussten sich am Freitag wegen ihrer Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung verantworten und an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung bezahlen.
Beide waren mit ihren Sattelzügen auf der Autobahn bei Passau unterwegs und ignorierten, das für ihre Fahrzeugkombination vorgeschriebene, Lkw-Überholverbot.
Verkehrspolizei Passau zieht überladene Lkw / Anhängergespanne aus dem Verkehr
PASSAU. Bei der der Kontrolle von mehreren Lkw / Anhängergespannen auf der Autobahn bei Passau, stellten Beamte der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizei Passau am Freitag bei vier Fahrzeugkombinationen jeweils einen Überladungsverstoß fest.
- Das Gespann des 24-jährigen österreichische Fahrers war um 22%,
- das des 45-jährigen ungarischen Fahrers um 14 %,
- das des 55-jährigen tschechischen Fahrers um 25% und
- das des 37 -jährigen ebenfalls tschechische Kraftfahrers um 12 % überladen.
Bevor die Kraftfahrer ihre Fahrt fortsetzen konnten, mussten sie einen Teil ihrer Fracht abladen. Alle wurden angezeigt und müssen mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Verkehrsunfall auf der Autobahn: Sattelzug touchiert LKW auf Autobahnparkplatz und flüchtet
NEUHAUS AM INN. Ein noch unbekannter Fahrer eines Sattelzuges striff auf dem Autobahnparkplatz kurz vor Suben einen dort abgestellten LKW und beschädigte dabei den Außenspiegel und das Führerhaus des parkenden LKWs. Im Anschluss fuhr der Fahrer weiter, ohne sich um die Pflichten eines Fahrzeugführers nach einem Unfall zu kümmern.
Der im LKW schlafende Fahrer wurde durch den Zusammenstoß geweckt und konnte sich das Kennzeichen notieren. Die Verkehrspolizei Passau ermittelt wegen eines Vergehens des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort.