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Heiße Phase des Faschings startetSicherheit auf Faschingswägen: Wichtige Regeln im Überblick

Veröffentlicht am 17.02.2025, 17:11 Uhr
Zuletzt aktualisiert am 06.04.2025, 17:41 Uhr
POCKING / HARTKIRCHEN.  Jede Menge Gaudi verspricht der Fasching mit seinen Bällen, Partys und natürlich den Umzügen. Im Bereich Pocking wird auch in diesem Jahr wieder mit dem Faschingsumzug in Hartkirchen am 23.02.2025 die heiße Phase des Faschings eingeläutet. Bei den Faschingsumzügen in Hartkirchen und am 02.03.2025 in Pocking werden erneut tausende Besucher erwartet. Um […] © Symbolbild

Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemeldung der Polizei, Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts.

POCKING / HARTKIRCHEN.  Jede Menge Gaudi verspricht der Fasching mit seinen Bällen, Partys und natürlich den Umzügen. Im Bereich Pocking wird auch in diesem Jahr wieder mit dem Faschingsumzug in Hartkirchen am 23.02.2025 die heiße Phase des Faschings eingeläutet. Bei den Faschingsumzügen in Hartkirchen und am 02.03.2025 in Pocking werden erneut tausende Besucher erwartet.

Um die Sicherheit und einen reibungslosen Ablauf der Faschingsveranstaltungen gewährleisten zu können, gelten Regeln, die durch die Faschingsbesucher und die Mitwirkenden zu beachten sind. Die Sicherheitsbehörden und Faschingsvereine möchten in diesem Zusammenhang an wichtige Punkte erinnern:

  • Auf der Fahrt zu und von den Faschingszügen dürfen auf den Wägen keine Personen transportiert werden.
  • Der Fahrer des Zugfahrzeuges eines Faschingswagens muss nüchtern und volljährig sein. Die Polizei wird vor Umzugsbeginn Stichproben durchführen.
  • Um Unfälle zu vermeiden muss während des Umzuges das Gespann von einer ausreichenden Anzahl von Ordner begleitet werden.
  • Personen, die bereits vor Beginn eines Umzuges deutlich alkoholisiert sind, kann die Teilnahme am Zug oder das Mitfahren auf einem Wagen untersagt werden. Ausschlüsse trifft sowohl der Zugmeister als auch die Polizei.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass auf den Wägen keine branntweinhaltigen Getränke (Getränke mit Schnaps oder Likör – auch gemischt) konsumiert werden dürfen.

Jugendschutz: Die Bestimmungen des Jugendschutzes sind uneingeschränkt zu beachten. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Personen, die nicht friedlich feiern, werden von der jeweiligen Veranstaltung ausgeschlossen.

Die Polizei rät Faschingsbesuchern zudem, sich vor dem Genuss von Alkohol rechtzeitig Gedanken über einen sicheren Nachhauseweg zu machen: „Greifen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück und riskieren Sie nicht, den Führerschein zu verlieren. Steigen Sie zur eigenen Sicherheit nie in ein Auto, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen könnte und verständigen sie die Polizei, um andere Menschen vor berauschten Autofahrern zu schützen“.

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