Reut. Im DAS BIERINGER versammelte sich am 13. Februar 2025 das Entscheidungsgremium für das Regionalbudget 2025 der ILE Inntal. Das Gremium, bestehend aus Vertretern verschiedener Bereiche wie Natur und Umwelt, Wirtschaft, Kultur, Landwirtschaft und Soziales, traf sich, um die eingereichten Förderanfragen zu bewerten. Anwesend waren insgesamt 11 Personen, darunter Herr Sven Päplow, ILE-Betreuer vom ALE Niederbayern, und ILE-Geschäftsführer Stefan Zwicklbauer. Die Sitzung wurde geleitet von Frau Christine Moser, erster Bürgermeisterin der Gemeinde Wittibreut und Vorsitzenden des Gremiums.
Förderanfragen und Ausschluss
Als ersten Tagesordnungspunkt präsentierte Frau Johanna Lammetter, Umsetzungsbegleitung der ILE Inntal, eine Übersicht über die 16 eingereichten Förderanfragen. Nach eingehender Diskussion wurden drei Projekte ausgeschlossen, da sie die erforderlichen Kriterien nicht erfüllten.
Bewertungsprozess der Projekte
Im zweiten Teil der Sitzung erläuterte Frau Christine Moser den Bewertungsprozess für die verbleibenden 13 Projekte. Jedes Projekt wurde anhand von acht zuvor festgelegten Kriterien bewertet, wobei maximal 32 Punkte erreicht werden konnten.
Befangene Gremiumsmitglieder und Bürgermeister durften bei den betroffenen Projekten keine Punkte vergeben. Die Bewertung zielt darauf ab, das ländlich geprägte Gebiet der ILE Inntal als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln.
Förderbudget und Nachrückerprojekte
Das vorhandene Förderbudget für das Jahr 2025 beträgt insgesamt 75.000 Euro. Aufgrund der errechneten förderfähigen Beträge konnten zwei Anfragen nicht in die Liste der geförderten Projekte aufgenommen werden. Diese Projekte können jedoch als „Nachrücker-Projekte“ betrachtet werden. Sie kommen punktuell in Betracht, wenn ein höher eingestuftes Projekt nicht realisiert wird oder die tatsächlichen Kosten geringer ausfallen, wodurch finanzielle Mittel frei werden.
Nächste Schritte und Bekanntgabe der Projekte
Die Versammlung endete gegen 15:30 Uhr mit der Genehmigung der geförderten Projekte. Der nächste Schritt sieht vor, dass für jedes Projekt ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der ILE Inntal und dem jeweiligen Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen wird. In diesem Vertrag werden die Umsetzungsmodalitäten geregelt.
Die Geschäftsstelle der ILE Inntal weist darauf hin, dass mit den Kleinprojekten erst nach Abschluss dieses Vertrags begonnen werden darf. Bereits gestartete Projekte sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Daher werden die positiv bewerteten Projekte erst nach Abschluss dieses wichtigen Schrittes bekannt gegeben.